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preparatory:AB 158080

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2014-09-15

Wortprotokoll

Die Krankenversicherer sind verpflichtet, jede versicherungspflichtige Person in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufzunehmen. Die Krankenversicherung wird mit einer einseitigen Willenserklärung der zu versichernden Person abgeschlossen. Dazu ist keine Bestätigung des Versicherers erforderlich. Demzufolge braucht es keine Offerte des Versicherers. Daher verstossen die Versicherer auch nicht gegen das Gesetz, solange es sämtlichen Personen möglich ist, sich mit der gewählten Franchise und in der gewünschten Versicherungsform bei der gewählten Kasse versichern zu lassen.

Private Vergleichsdienste unterstehen nicht der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit. Um den Versicherten eine vollständige und transparente Information zu gewährleisten, hat der Bund seinen eigenen Prämienrechner, www.priminfo.ch, ausgebaut. Mit Priminfo verfügen die Versicherten über eine vollständige Übersicht über alle Prämien von allen Versicherern.

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