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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2000-03-06

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-06

Wortprotokoll

Herr Janiak, es ist natürlich etwas schwierig, ein Gesetz zu machen, das jedem Mitarbeiter innerhalb eines 72 000 Personen umfassenden Dienstbetriebes gerecht wird. Ich gehe noch immer davon aus, dass wir ja mit diesem Gesetz die gerichtliche Kompetenz in solchen Fragen nicht ausschalten. Sollte also einmal einem dieser Zigtausend Mitarbeiter vonseiten seines Arbeitgebers Unrecht geschehen, so hat er jederzeit noch die Möglichkeit, sich dieses Unrecht durch ein gerichtliches Verfahren bestätigen zu lassen.

Aber wir müssen darauf achten, dass wir überall etwa gleich legiferieren. Gerade Sie, Frau Thanei, sind ja immer für Gleichheit, aber wir haben ein Gleichstellungsgesetz. Dieses Gleichstellungsgesetz sieht vor, dass jemand Anrecht auf Entschädigung hat, wenn er aus diskriminierenden Gründen entlassen wird; und jetzt wollen wir hier im Bundespersonalgesetz diesen Teil des Gleichstellungsgesetzes ausser Kraft setzen!

Ich würde es noch begreifen, wenn Sie gesagt hätten, es liege im Rahmen des Gesamtkonzeptes in Verbindung mit Artikel 13, aber Sie haben vorhin gerade gesagt, es sei eine selbständige Angelegenheit und stehe nicht im Zusammenhang mit Artikel 13. Ich muss Sie jetzt schon bitten, hier auch beim Bundespersonal das Gleichstellungsgesetz "gleichstellungsmachend" stehen zu lassen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

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