Schmid Carlo · Ständerat · 2001-09-25
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-25
Wortprotokoll
Sie wissen, dass ich den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband Astag präsidiere, und damit ist meine Interessenbindung offen gelegt.
Gegenüber Artikel 53a, wie er vom Berichterstatter dargelegt worden ist, wäre vermutlich wenig einzuwenden. Die Frage stellt sich aber für mich, ob die Kommission tatsächlich Sicherheiten dafür hat, dass das auch so in die Tat umgesetzt wird, wie sie es hier darstellt. Ich wäre dankbar, wenn der Bundespräsident dazu noch einige Bemerkungen machen würde. Wir stehen ja im Differenzbereinigungsverfahren, und der Nationalrat kann unter Umständen hier nochmals über die Bücher gehen.
Ich habe zum vorliegenden Artikel 53a zwei Fragen.
1. Dieser Artikel ist interessanterweise der einzige, der in der bundesrätlichen Botschaft nicht besprochen worden ist; es gibt dazu keine einzige Bemerkung. Wir haben also in den bundesrätlichen Materialien keine Zusicherung darüber, dass die Haltung, die jetzt von der Kommission dargestellt worden ist, tatsächlich auch den Intentionen des Bundesrates entspricht.
Wenn die Verkehrslenkung - diese ist eine obligatorisch angeordnete Massnahme, welche darin besteht, dass bestimmte Wege dann verboten und andere geboten werden - nur in jenen Situationen angewendet wird, die der Berichterstatter erwähnt hat, müsste man noch die Details anschauen und klären, wann tatsächlich eine schwere Störung vorliegt. Ist das ein Stau von drei Stunden oder etwas anderes? Denn Sie dürfen nicht vergessen und werden verstehen: Eine Verkehrslenkungsmassnahme obligatorischer Art hat natürlich für den Nutzfahrzeugverkehr erhebliche Konsequenzen wegen der LSVA. Wenn Sie von Basel nach Chiasso nicht mehr über die A2 fahren dürfen, sondern über die A13 oder sogar über den Grossen St. Bernhard fahren müssen, fallen ganz andere Kosten an, und diese sind erheblich. Das ist der Hintergrund meiner Frage. Falls man eine Massnahme auch dann ergreifen könnte, wenn der Stau nur 10 Minuten dauert, ist das natürlich eine erhebliche Massnahme. Das ist das eine.
2. Das andere ist, dass mir das Verhältnis zwischen Artikel 53a Absatz 1 Litera b einerseits und Artikel 57c nicht klar ist. Ich weiss wirklich nicht, in welchem Zusammenhang diese beiden Massnahmen stehen und ob Artikel 53a Absatz 1 Litera b überhaupt notwendig ist oder nicht.
Das sind ungeklärte Fragen. Ich werde hierzu keinen Antrag stellen, wäre aber dankbar, wenn der Bundespräsident dazu Ausführungen machen würde und die nationalrätliche Kommission diese Fragen auch nochmals anschauen dürfte.
Ich will Ihnen sagen, dass in einer kürzlich abgeschlossenen Vernehmlassung zum Strassenverkehrstelematik-Leitbild des Bundes die Verbände des privaten Strassenverkehrs insbesondere zu dieser beabsichtigten Verkehrslenkungsmassnahme sehr grosse Vorbehalte angemeldet und zum Teil ablehnende Voten abgegeben haben. Das jetzige Vorgehen, dies ohne Ausführungen in der Botschaft zu präsentieren, scheint mir ein unglücklicher Weg zu sein. Sie dürfen eines nicht vergessen: Die Gefahr, dass dem Bundesrat hier eine Carte blanche überreicht wird, mit der er den Güterverkehr auf der Strasse verelenden lassen kann, ist durchaus gegeben.
Ich wäre dankbar, wenn diese Bemerkungen auch zuhanden des Zweitrates protokolliert würden.