AB 158137
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2012-12-10
Wortprotokoll
In der ersten Debatte hier im Juni habe ich Ihnen ausgeführt, warum wir Grünen den Vignettenpreis nur auf 70 Franken und nicht auf 100 Franken erhöhen wollen, wie dies der Bundesrat beantragt. Die Finanzierung der Strasse über die Vignette ist nicht verursachergerecht, und Verursachergerechtigkeit wird heute von allen Parteien von links bis rechts gefordert. Doch wir sind nun hier in der Differenzbereinigung, und ich möchte nicht noch einmal diese Argumentation vorbringen.
Aber gegenüber unserer Debatte im Juni hat sich die Situation bei den Strassenbauprojekten eben wesentlich verändert. Es ist nicht so, Frau Huber, dass wir uns grundsätzlich gegen die Erhöhung des Vignettenpreises wenden. Wir sind ja dafür, dass wir ihn auf 70 Franken erhöhen. Wir wollen nicht beim heute bestehenden Preis bleiben. Wir sind auch dafür, dass wir das Nationalstrassennetz unterhalten und dass wir einen Teil der neuen Projekte, wie sie vorgeschlagen werden, auch finanzieren.
Aber das Bauprogramm, das uns der Bundesrat eben im Juni vorgelegt hat, mit der entsprechenden Finanzierung über die 100 Franken, das umfasste auch ein Teilstück, das heute nicht mehr in dieser Art und Weise zur Diskussion steht. Es geht um das aktuelle Bauprojekt der Zürcher-Oberland-Autobahn, welches das Bundesgericht als nicht verfassungskonform angeschaut hat. Dieses Bauprojekt hätte etwa die Hälfte des Kredites, rund 1,2 Milliarden Franken, ausgelöst. Selbst der Standortkanton, der Kanton Zürich, geht nicht mehr davon aus, dass er vor 2030 ein baureifes Projekt hat. Denn der Kanton Zürich hat sehr lange an dieser jetzt vom Bundesgericht abgelehnten Variante festgehalten und keine anderen Linienführungen gesucht. Da dieses Bauprojekt nicht in den nächsten Jahren zur Ausführung kommt, macht es eben auch keinen Sinn, dass wir jetzt zusätzlich diese 100 Franken bei der Vignette eintreiben, weil wir einen Teil des Geldes eben gar nicht brauchen. Die anderen drei Projekte, die im Beschluss vorgesehen sind - La Chaux-de-Fonds, Le Locle und die Umfahrung Näfels -, machen zusammen rund 1,2 Milliarden Franken aus. Von daher besteht im Moment keine Notwendigkeit, dass wir auf Vorrat Geld für den Ausbau der Nationalstrassen erheben und den Vignettenpreis auf 100 Franken erhöhen. Die 70 Franken genügen, um den nötigen Betrieb und Unterhalt der neu aufgenommenen Strecken zu gewährleisten. Auch sämtliche vom Parlament beschlossenen rechtmässigen Neubauten können durch eine Vignettenpreiserhöhung auf 70 Franken umgesetzt werden.
Es besteht also kein einziger Grund, warum wir den Vignettenpreis jetzt auf 100 Franken erhöhen sollten. Deshalb bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, bei der Kommissionsmehrheit zu bleiben und den Vignettenpreis auf 70 Franken zu erhöhen.