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Maissen Theo · Ständerat · 2001-09-25

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-25

Wortprotokoll

Wie bereits Kollege Hess Hans dargelegt hat, waren die Regelungen über den Alkohol im Strassenverkehr in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ein intensiv diskutiertes Thema, wie z. T. auch hier im Rat. Im Vordergrund standen eigentlich zwei Punkte. Es ging einerseits um das Strafmass und anderseits um die Kompetenz zur Festlegung der Promillegrenze. Ich möchte in Bezug auf das Strafmass erwähnen, dass wir hier im Ständerat auf Antrag der Kommission zwischen der Angetrunkenheit ohne und der Angetrunkenheit mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration differenziert haben. Der Bundesrat hatte seinerzeit vorgesehen, in der Angetrunkenheit - unbesehen vom Grad - immer eine mittelschwere Widerhandlung zu sehen.

Unser Rat hat dann mit Artikel 16a beschlossen, dass es sich lediglich um eine leichte Widerhandlung handelt, wenn [PAGE 565] ein angetrunkener Zustand, jedoch keine qualifizierte Blutalkoholkonzentration vorliegt und wenn keine andere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begangen worden ist. Wir haben hier also im Bereich der qualifizierten Blutalkoholkonzentration eine Abschwächung beim Strafmass und damit auch eine Angleichung an das ausländische Recht vorgenommen. Diese Regelung steht zwar im Moment nicht zur Diskussion, ist aber als Hintergrundinformation wichtig, wenn wir nun überlegen, ob wir die Kompetenz zur Festlegung der Promillegrenze dem Bundesrat überlassen sollen oder nicht. Es ist wichtig zu wissen, dass wir beim Strafmass eine vernünftige Regelung gefunden haben, die den unterschiedlichen Situationen Rechnung trägt.

Die Frage der Kompetenz zur Festlegung der Promillegrenze haben wir in der Kommission wie gesagt eingehend diskutiert. Es lag ein Antrag vor, und ich stehe selbstverständlich nach wie vor dazu, dass ich den Stichentscheid gegeben habe. Wir sind dannzumal zum Schluss gekommen, dass wir im Gesetz die Kompetenz zur Festlegung der Promillegrenze nicht dem Parlament geben wollen. Vielmehr soll die Kompetenz - wie übrigens schon im geltenden Recht - beim Bundesrat sein. Warum sind wir damals zu diesem Schluss gekommen, und warum steht die Minderheit immer noch dazu?

Es ist doch so, dass die Grenze der Fahrtüchtigkeit in letzter Konsequenz lebenswichtig, ja lebensentscheidend ist. Diese Konsequenz ist nicht verhandelbar wie etwa die Höhe des Steuersatzes. Es gibt Fakten, die mathematisch untermauert sind, es gibt Zahlen über Unfälle, über Zusammenhänge mit der Blutalkoholkonzentration, es gibt Fakten über Unfälle und Todesfälle. Das alles ist letztlich nicht verhandelbar, wie es z. T. heute gemacht wird. Diese Grenze ist deshalb nach Ansicht der Minderheit kein geeignetes Feld für wirtschaftspolitische und demokratische Ausmarchungen. Diese Diskussionen sollten auch nicht einer politischen Profilierung dienen. Ihr Inhalt ist zu ernst, es geht hier um zu viel.

Neuestens ist die Promillegrenze - ich habe das aufgrund der Diskussion im Nationalrat zur Kenntnis nehmen müssen - selbst in den Katalog des regionalpolitischen Argumentariums aufgenommen worden ist. Ich muss sagen: Selbst als Regionalpolitiker hat man offensichtlich nie ausgelernt.

Schliesslich darf die Festlegung der Promillegrenze nicht in Wahljahren zu einem Spielball werden. Es ist mir klar, dass es seit der Erstberatung in diesem Rat eine Änderung in der Bundesverfassung gegeben hat, dass neu auch das Parlament Verordnungen erlassen kann. Das heisst: Wir könnten diese Promillegrenze in einer Verordnung festlegen, ohne dass es dann wie bei einem Gesetz ein fakultatives Referendum geben könnte.

Die Minderheit ist aber der Auffassung, dass es im Kern der Sache ungeachtet dieser Änderung darum geht: Ist die Kompetenz beim Parlament oder ist sie bei der Regierung? Wir sind der Auffassung, dass es sachlich richtig ist, dass die Kompetenz in dieser Frage beim Bundesrat ist. Bedenken Sie nur, dass der Nationalrat zu diesem Thema gegen neun Stunden debattiert hat, ohne dass er die Promillegrenze festlegen musste; er hat vielmehr darüber debattiert, wer sie allenfalls festlegen sollte - fast neun Stunden lang!

Es würde der Souveränität unseres Rates gut anstehen, wenn wir der Landesregierung weiterhin das Vertrauen geben würden, dass sie autonom den Entscheid über den emotional sehr stark besetzten Alkoholgrenzwert klug und sachgerecht treffen wird. Es ist mir klar: Bei dieser Diskussion geht es letztlich um die Höhe der Promillegrenze. Ich verzichte aber ausdrücklich darauf, auf diese Frage einzugehen. Denn hier geht es nur um eine Kompetenzabgrenzung.

Aufgrund der Überlegungen, die ich hier dargelegt habe, bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen respektive am Beschluss, den wir bei der ersten Beratung gefasst haben, festzuhalten.