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Gross Andreas · Nationalrat · 2012-12-10

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-10

Wortprotokoll

Wir möchten hier etwas verbessern, was viele schon erlebt und beklagt haben, die Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden gesammelt haben. Ausschlaggebend für diese Motion war das bekannte Ereignis, dass die Staatskanzlei des Kantons Genf ein Paket mit 1500 beglaubigten Unterschriften nur mit B-Post, und nicht mit A-Post, zurückgesandt hat, sodass die Unterschriftensammler dieses Paket nicht rechtzeitig zurückerhielten und es nicht mehr abgeben konnten.

Da haben wir uns überlegt - das ist der Grundsatz, dem die Kommission mit 19 zu 3 Stimmen deutlich gefolgt ist -, dass ein Bürgerrecht nicht vom Goodwill einer Gemeinde abhängig sein sollte. Das heisst, die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, in 100 Tagen ein Referendum zu unterschreiben, und sie sollten sicher sein, dass es gültig und sicher ist, wenn sie das tun. Es darf nicht sozusagen vom Fleiss, der Aufrichtigkeit, der Zügigkeit der Gemeindeverwaltungen abhängig sein.

Deshalb schlagen wir Ihnen mit der Motion vor, dass man es bei der Frist von 100 Tagen belässt - niemand möchte diese Frist verlängern -, diese Frist aber so aufteilt, dass klar ist, dass eine am 90. oder 99. Tag gesammelte Unterschrift, wenn nötig, noch beglaubigt werden kann. Dies gälte auch dann, wenn eine Gemeinde glauben sollte, mehr als zehn Tage Zeit für die Beglaubigung zur Verfügung zu haben, wie von Gemeindevertretern auch schon geäussert worden ist.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten dafür, wie das genau passieren soll. Im Kanton Bern gibt es eine zusätzliche Frist für die Beglaubigung. Herr Blocher hat in der Kommission richtigerweise darauf hingewiesen, dass im Justizwesen, im Gerichtswesen der Stempel auf dem Brief zählt, der zum Gericht geht. Auch das könnte man sich vorstellen. Wir haben einen Text ausgearbeitet, der verschiedene Möglichkeiten offenlässt. Wir sind froh, dass uns die Bundeskanzlei signalisiert hat, dass sie bereit ist, dieses Problem im Laufe der Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, die wegen der Wahlen eh ansteht, aufzunehmen. Damit sollte es nicht mehr vorkommen, dass wegen des Trödelns einer Gemeindekanzlei so viele Unterschriften nicht mehr zurückgehen und nicht mehr gezählt werden können.

Die FDP/die Liberalen haben heute mit drei Argumenten erklärt, weshalb sie gegen die Motion sind. Das erste Argument war, das sei ein singulärer Fall. Alle, die schon oft Unterschriften gesammelt haben, wissen, dass das kein singulärer Fall ist. Singulär ist vielleicht die Zahl der Unterschriften, 1500, aber man hört immer wieder Klagen, die Gemeinde sage, sie habe jetzt keine Zeit, der Gemeindepräsident oder der Gemeindeverwalter sei nicht da, man müsse warten.

Das zweite Argument war das Subsidiaritätsprinzip: Man solle die Gemeinden das regeln lassen. Wir finden, die Gemeinden hatten genug Zeit, das zu regeln. Wir sollten keinen solchen Fall mehr erleben müssen, bis wir dann doch etwas zu tun.

Das dritte Argument war, es dürfe nicht dahingehen, die 100-Tage-Frist für Referenden zu verlängern. Auch das - das habe ich Ihnen gesagt - will eigentlich niemand. Wir wollen, dass das innerhalb der 100 Tage besser gelöst wird, damit ein Bürgerrecht nicht von der Güte der Verwaltung auf der kommunalen Ebene abhängt. Darüber sind wir uns einig.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 19 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion anzunehmen. Wir sind froh, dass der Bundesrat auch beantragt, sie anzunehmen.