AB 158205
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-10
Wortprotokoll
Die OECD-Guidance zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht in der Rohstofflieferkette weist die Unternehmen auf spezifische Merkmale von Hochrisiko- oder Konfliktgebieten hin. Sie enthält jedoch keine Klassifizierung von Staaten oder Regionen als Hochrisiko- oder Konfliktgebiete, welche eine vertiefte Sorgfaltspflicht beim Rohstoffabbau erfordern. [PAGE 2084]
Die Umsetzung der OECD-Guidance und die Bewertung von Aktivitäten in einer bestimmten Region obliegt den Unternehmen. Es ist somit nicht Aufgabe des Bundesrates, eine Bewertung für einzelne Staaten oder Regionen vorzunehmen. Der Bundesrat erwartet aber von Schweizer Unternehmen, dass sie vor Ort eine eigene Beurteilung und Bewertung vornehmen und bei Bedarf eine erhöhte Sorgfaltspflicht vorsehen, beispielsweise gestützt auf die OECD-Guidance.