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Heim Bea · Nationalrat · 2012-12-10

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-10

Wortprotokoll

Artikel 47 ist die Folge des Beschlusses in Artikel 6 des Parlamentsgesetzes, wo wir das Rederecht verankert haben. Wir haben letzte Woche Artikel 6 des Parlamentsgesetzes mit folgender Ausnahmeregelung ergänzt: Es soll weiterhin organisierte Debatten geben, in welchen mehrere Vorstösse zum selben Thema behandelt werden.

Die SPK schlägt vor, die Zahl der Vorstösse auf höchstens 20 zu beschränken. Dabei sind die Fraktionen gehalten, so in Artikel 47 Absatz 4bis, zu jedem Vorstoss ihren Standpunkt bekanntzugeben. Das Büro beantragt nun, es sollten maximal 50 Vorstösse so behandelt werden. Die SPK-NR hat den Antrag des Büros intensiv diskutiert und stellt sich fast einstimmig gegen die Version des Büros, gegen den Antrag auf 50, und beantragt Ihnen, bei 20 zu bleiben. Denn dieser Antrag des Büros würde dazu führen, dass sich in der Praxis des Nationalrates eigentlich gar nichts ändern würde. Dann hätte man besser Artikel 6 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes wieder gestrichen. Ausserdem wäre es kaum möglich, eben das durchzuführen, was wir letzte Woche beschlossen haben, nämlich dass im Rahmen der organisierten Debatte zu jedem Vorstoss die Fraktionen ihren Standpunkt bekanntgeben.

Der Antrag des Büros, lieber Winkelried, ist einfach nicht durchführbar. Von daher möchte ich Sie im Namen der SPK bitten - sie hat mit 21 zu 1 Stimmen diesen Entscheid getroffen -, die Zahl der Vorstösse auf zwanzig zu begrenzen.