Heim Bea · Nationalrat · 2012-12-10
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-10
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Das Vernehmlassungsgesetz verlangt heute, nach strikt formalrechtlichen Kriterien, die Durchführung einer Vernehmlassung auch zu Vorlagen, welche die Vernehmlassungsteilnehmer nicht betreffen. Das ist vor allem bei der Regelung der Interna der Bundesbehörden der Fall. In der Praxis wird heute in solchen Fällen kein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, auch nicht durch den Bundesrat; die Frau Bundeskanzlerin hat es ausgeführt. Der Ständerat will nun das Gesetz der Praxis anpassen.
In der Kommission führte die Frau Bundeskanzlerin aus, man wolle das Vernehmlassungsverfahren gesamthaft überprüfen. Für die Staatspolitische Kommission war das eigentlich kein Argument dafür, diese kleine, aber rechtlich nötige Anpassung nicht jetzt vorzunehmen. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat den Entwurf zu einer Änderung des Vernehmlassungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, wie es die Frau Bundeskanzlerin ausgeführt hat. Dieser Entwurf enthält unter anderem bereits die vom Ständerat beschlossene Änderung. Vonseiten der Kommission haben wir eigentlich erwartet, dass sich jetzt die Position des Bundesrates ändert und die Frau Bundeskanzlerin einschwenken könnte. Sie konnte dies jedoch nicht.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 19 zu 1 Stimmen, dem Ständerat zu folgen.