Graber Konrad · Ständerat · 2012-11-29
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-11-29
Wortprotokoll
Die Arbeit in der Kommission war wirklich sehr intensiv. Wohl niemand in der Kommission hätte zu Beginn erahnt, dass diese Lösung, die jetzt vorliegt und die von der ganzen Kommission unterstützt wird, das Ergebnis dieser intensiven Kommissionsarbeit sein würde. Vor dem Hintergrund der wirklich intensiv geführten Diskussion, insbesondere auch über die Fragen des Angebots, der Wirtschaftlichkeit, der Finanzierung, war ich im Vorfeld dieser Debatte schon ein bisschen überrascht, wie sich insbesondere auch Wirtschaftsverbände zum Ergebnis dieser Kommissionsarbeit geäussert haben. Ich bin hier unverdächtig, wenn ich auch eine gewisse Kritik übe, weil ich ja auch Mitglied dieser Verbände bin.
Wir haben das Angebot im Konkreten studiert und sind in der Kommissionsarbeit zur Überzeugung gelangt, dass kein Angebotsüberhang besteht, wenn wir das Projekt so verabschieden, wie es jetzt auf dem Tisch liegt. Wir haben dazu einerseits die Kantone angehört. Da haben wir eins zu eins erfahren, wo die Bedürfnisse sind und wo der Schuh drückt. Wir haben aber auch die Wirtschaftsverbände angehört. Letztlich haben wir alle unsere eigenen Erfahrungen im täglichen Leben.
Verkehrsinfrastrukturen stellen einen Erfolgsfaktor für die Schweiz dar. Sie sind letztlich auch ein Mittel, das unsere Wettbewerbsfähigkeit garantiert; sie stellen aus meiner Sicht einen sehr wichtigen Standortfaktor dar. Es wird damit sichergestellt, dass Arbeitskräfte zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Standort sind. Das Gleiche gilt für die transportierten Güter. Das ist aus meiner Sicht wichtig für die Wirtschaft.
Die Kommission hat jetzt hier vielleicht eine noch etwas schnellere Gangart gewählt; sie tat das aber durchaus auch unter Berücksichtigung der Kosten. Die Frage der Finanzierung wurde sehr detailliert diskutiert. Wir haben beim Bundesamt für Verkehr einige Zusatzberichte eingefordert, weil wir uns der Problematik der Frage der Zusatzfinanzierung auch bewusst waren. Es ging zum einen um die bereits erwähnte Frage des Schuldverzichts; wir sprechen hier von 8 bis 9 Milliarden Franken Altlasten. Einen solchen Schuldverzicht wollten wir nicht, weil das ein Bruch eines früher abgegebenen Versprechens gewesen wäre. Wir wollten das auch nicht, weil damit Präjudizien für andere finanzielle Probleme bei anderen Institutionen und Aufgaben des Bundes geschaffen worden wären.
Eine zweite Variante wäre es gewesen, eine tiefere Verzinsung und eine Erstreckung der Rückzahlungsfrist vorzusehen. Auch damit haben wir uns intensiv auseinandergesetzt. Wir haben uns auch Modelle mit einer Rückzahlung über dreissig, vierzig oder fünfzig Jahre präsentieren lassen. Immerhin resultierte aus der Diskussion, dass die Verzinsung des Geldes zukünftig, beim Bahninfrastrukturfonds, etwas [PAGE 986] marktnäher erfolgt. Man hat aber eine Erstreckung der Rückzahlungsfrist nicht gewünscht, also wurde keine Erstreckung beschlossen. Letztlich blieb es, wie bereits angesprochen, bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer um ein Promille; dies wird es uns erlauben, in der nächsten Zeit die notwendigen Verkehrsinfrastrukturbauten zu erstellen.
Man kann sagen, dass die Kommission durchaus Kongruenz zwischen Projekten und Finanzierung geschaffen hat. Das ist etwas, was man in der Vergangenheit vielleicht zu wenig getan hat. Diesen Fehler hat man hier ganz bestimmt nicht gemacht. Ich erinnere auch daran, dass es - darüber spricht man heute praktisch nicht mehr - eine Kombination mit zusätzlichen Finanzierungsquellen gibt: erstens mit einer Erhöhung der Fahrpreise, die dann beim Fahrplanwechsel bestimmt wieder für grössere Diskussionen sorgen wird, zweitens mit einem Pendlerabzug, bei dem es zu Beginn ebenfalls eine grössere Diskussion gab, mit dem man aber vor allem auch raumplanerische Ziele verfolgt, drittens mit einem Beitrag der Kantone, über den wir in der Detailberatung bestimmt auch noch diskutieren werden.
Einiges wurde bereits vom Kommissionspräsidenten und von anderen Kommissionsmitgliedern gesagt. Mir ist es wichtig, Folgendes zu ergänzen: Diese Vorlage steht ja letztlich auch im Kontext der Initiative; wir müssen sicherstellen, dass der direkte Gegenvorschlag letztlich dazu führt, dass die Initiative entweder zurückgezogen wird oder nur eine sehr geringe Angriffsfläche bietet. Neben den Fragen, die in der Kommission ausführlich diskutiert wurden - Stichwort: Kosten-Wirkungs-Analysen -, ist auch wichtig, dass die Vorlage regionalpolitisch vertretbar ist. Sie muss unter verkehrs- und regionalpolitischen Gesichtspunkten den Elchtest bestehen: Sie darf nicht bereits den ersten Gegenargumenten, die genannt werden, zum Opfer fallen.
Ich habe die Sache deshalb vor allem auch aus der Sicht meines eigenen Kantons beleuchtet. Der Kanton Luzern steht bei dieser Vorlage - das sieht man, wenn man sie objektiv betrachtet - nicht zuvorderst; es gibt andere Kantone, die da aus gutbegründeten Überlegungen heraus mit höherer Priorität behandelt werden. Aber ich glaube, am Schluss muss man die Vorlage auch vor dem Volk vertreten können.
Ich denke, es ist auch für andere Regionen wichtig zu sehen, dass sich die Kommission nicht nur mit der Mehrwertsteuerproblematik auseinandergesetzt, sondern auch noch andere Ergänzungen vorgenommen hat.
Erstens wurde beim Ausbauschritt 2025 eine Ergänzung zu den Projektierungskosten vorgenommen. Da ist jetzt beispielsweise für meinen Kanton, für meine Gegend wichtig, dass hier auch das Projekt Tiefbahnhof bzw. Durchgangsbahnhof Luzern Erwähnung findet und dass die Projektierung, die bis jetzt vom Kanton selber vorgenommen wurde, in Zukunft vom Bund koordiniert und letztlich dann auch finanziert werden kann. Wir hatten in unserem Kanton eine Abstimmung über dieses Projekt, es ging um 20 Millionen Franken - Zustimmung in allen Gemeinden. Es ist schwierig, wenn man mit einer grossen Vorlage antritt und dann feststellen muss, dass dieses Projekt überhaupt nirgends Eingang findet, obwohl eine grosse Bevölkerungsmehrheit dahintersteht.
Zweitens hat der Kommissionspräsident auch den Ausbauschritt 2030 erwähnt. Da greife ich jetzt wiederum für unsere Region das Projekt Luzern-Zug-Thalwil heraus, das explizit erwähnt ist. Das ist sehr zentral. Wenn Sie in unserem Kanton eine Abstimmung gewinnen wollen, dann müssen Sie die Erwähnung dieses Projekts aufzeigen können. Letztlich erscheint mir auch wichtig, dass die Frage der strategischen Entwicklungsprogramme aufgenommen und dass in der Kommission klargestellt wurde, dass innerhalb der alle vier Jahre erscheinenden Entwicklungsprogramme auch Verschiebungen möglich sind. Es gibt dann Kosten-Wirkungs-Analysen, auch in Zukunft, und da ist es möglich, dass ein Projekt durch ein anderes ersetzt wird.
Ein weiterer Punkt ist die Frage der Vorfinanzierung gemäss Artikel 58c des Eisenbahngesetzes. Auch mit dieser Frage hat sich die Kommission auseinandergesetzt. Da wird die Möglichkeit geschaffen, dass von der Bundesversammlung bereits beschlossene Projekte vom Bund durch Vorfinanzierung prioritätsmässig nach vorne geschoben werden, wenn das in Abstimmung mit dem Bundesamt für Verkehr erfolgt. Dann scheint mir Artikel 58 Absatz 2 wesentlich. Dort wird auch die Flexibilität angesprochen, nämlich die Möglichkeit, Projekte, die allenfalls durch Beschwerden verzögert werden, eben durch andere zu ersetzen.
Für eine Zustimmung zu dieser Vorlage sind aus meiner Sicht und vor dem Hintergrund dieses Blickwinkels eben vor allem die Fragen der Fortführung der Planung, der Vorfinanzierung, der flexiblen Mittelverwendung bei Projektverzögerungen und selbstverständlich die explizite Erwähnung des konkreten Projektes im Ausbauschritt 2030 zentral. Ohne diese - hoffentlich auch vom Rat bestätigten - Ergänzungen der Kommission wäre diese Vorlage für mich regionalpolitisch und dann auch staatspolitisch, weil nicht mehrheitsfähig, nicht geniessbar gewesen.
Abschliessend erwähne ich nochmals, dass ich die Vorlage selbstverständlich durchaus auch aus anderen Blickwinkeln beurteile. Dies haben der Kommissionspräsident und andere Votanten aber bereits ausführlich getan. Ich kann mich diesen Ausführungen nur anschliessen.
Ich bin also für Eintreten und Beschlussfassung im Sinne der Kommission.