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Schmid Martin · Ständerat · 2012-11-29

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-11-29

Wortprotokoll

Ich anerkenne, dass sich Bundesrat und Kommission intensiv mit der Frage auseinandergesetzt haben, wie in Zukunft der Abzug der Fahrkosten geregelt werden soll. Trotzdem befriedigt mich das Ergebnis, das jetzt hier auf dem Tisch liegt, nicht. Ich bitte Sie deshalb, eine Differenz zum Entwurf des Bundesrates zu schaffen, damit sich die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen nochmals eingehend mit dieser Frage beschäftigen kann.

Es wurde, auch beim Eintreten, zu Recht darauf hingewiesen, dass es auch um die Frage der Finanzierbarkeit all der von uns jetzt schon fast beschlossenen Wünsche geht. Ich anerkenne auch, dass man verschiedenste Finanzierungsträger gesucht hat. Man kann mir aber nicht unterstellen, ich würde mit meinem Antrag etwas gegen die Finanzierung tun. Ich erinnere Sie daran, dass wir zusammen in diesem Rat gerade Artikel 87a beschlossen haben, dass wir vor einigen Minuten gerade die Zweckbindung von 2 Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen genehmigt haben und dass damit die Finanzierung für die Eisenbahnprojekte eigentlich gesichert ist. Es steht in diesem Passus, den wir alle angenommen haben, dass diese 2 Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer zur Verfügung stehen. Sie können mir jetzt also nicht vorwerfen, dass das Finanzierungskonzept über den Haufen geworfen würde, wenn Sie meinem Antrag zustimmen würden. Das Einzige, das Sie natürlich vorbringen können, ist, dass im Bundeshaushalt im Rahmen der Ausgaben dann eine Priorisierung vorgenommen werden muss. Diese wird zugunsten der Bahn vorgenommen, wenn meinem Antrag stattgegeben wird.

Warum wehre ich mich dagegen, dass eine andere Lösung getroffen wird? Das Grundproblem liegt darin, dass der Abzug der Pendlerkosten jetzt für sämtliche Arbeitnehmer beschränkt wird und nicht nur für jene Arbeitnehmer, welche die Möglichkeit haben, die Bahn zu benützen. Nicht weil Bündnerinnen und Bündner heute auf der Tribüne sitzen, wähle ich ein Beispiel aus meinem Kanton, in dem es eben verschiedenste Orte gibt, die keine Bahnanbindung haben. Dort muss man notwendigerweise mit dem Auto zur Arbeit fahren, wenn der Arbeitsplatz nicht am Wohnort gelegen ist. [PAGE 1001] Das ist in vielen ländlichen Gebieten innerhalb der Schweiz eine Realität.

Frau Bundesrätin Leuthard hat gesagt, es seien nur sehr wenige betroffen. Ich möchte Ihnen einfach ein Beispiel nennen: Wenn heute jemand von Splügen, meinem Heimatort, nach Chur pendelt, hat er pro Tag hundert Kilometer zu fahren. Er kann heute Fahrkosten von 15 000 Franken abziehen, dann bezahlt er keine Bundessteuer mehr. Das ist richtig. Weil man heute so hohe Abzüge hat, werden in diesen Gebieten viele Leute entlastet. Sie haben aber auch effektiv Kosten. Sie haben keine Möglichkeit - und da fängt mein Problem an -, auf einen anderen Verkehrsträger auszuweichen, der mit dieser Vorlage verbessert wird.

Ich anerkenne, dass die Bahninfrastruktur wesentlich verbessert wird: Wir stellen der Bevölkerung zusätzliche Leistungen zur Verfügung, und sie ist deshalb bereit, diese auch über die Mehrwertsteuer solidarisch mitzufinanzieren. Ich frage mich einfach: Ist es richtig, dass auch diejenigen, die auf das Auto angewiesen sind und für die das Auto notwendig ist, noch mitzahlen müssen?

Ich habe in der kurzen Zeit keinen Antrag formulieren können, der so lautet, dass man den Abzug der Pendler, welche die Möglichkeit der Bahnbenutzung haben, auf 3000 Franken beschränkt. Dann hätten wir eine Finanzierung, welche eben auch denen zugutekommt, welche die Bahn benutzen können. Wir wären insoweit also kongruent. Dieser Vorschlag ist nicht so formuliert, dass ich ihn Ihnen schon heute präsentieren könnte; es ist mir aber ein Anliegen, dass man in der nationalrätlichen Kommission dieses Thema noch einmal aufnimmt und schaut, ob es nicht eine andere Lösung gibt.

Eine ganz andere Frage - das ist eine Variante, die ich hier als ehemaliger Finanzdirektor ins Spiel bringe - wäre die, ob man die Abzüge bei den Berufskosten nicht generell pauschalieren sollte. Mir fehlt hier eine auch aus steuerrechtlicher Sicht systematische Begründung, warum nur gerade die Fahrkosten begrenzt werden, während man die übrigen Aufwendungen auch in Zukunft in vollem Umfang abziehen kann. Das Folgende steht, darauf möchte ich hinweisen, im Gesetz über die direkte Bundessteuer, und zwar in Artikel 26 Absatz 1 Litera c - auch weiterhin, es wird nichts geändert -: "Die übrigen für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten" können abgezogen werden. Ist das ein System, das überzeugt, auch aus steuerrechtlicher Sicht?

Wir machen jetzt mit der Botschaft über die Finanzierung der Eisenbahn auch noch Steuerrechtspolitik. Das finde ich keine gute Lösung. Da sollte der Zweitrat nochmals über die Bücher gehen können. Ich möchte auch nicht infrage stellen, dass wir das Geld zur Verfügung stellen müssen, das ist nicht meine Absicht. Meine Absicht geht einfach dahin, dass diejenigen, welche von dieser Vorlage profitieren, eben auch mehr bezahlen. Herr Luginbühl hat ja darauf hingewiesen, dass höchstwahrscheinlich auch der Kostendeckungsgrad seitens der Nutzer erhöht werden müsse; das ist auch meine Meinung. Wenn man die Möglichkeit hat, das Angebot zu nutzen, muss man eben auch bereit sein, mehr dafür zu bezahlen. Ich glaube, wir sollten dort ansetzen, das wäre systematisch gesehen der richtige Ansatz.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag, beim geltenden Recht zu bleiben, stattzugeben, damit die nationalrätliche Kommission auch im Lichte derjenigen, die überhaupt nicht auf die Bahn ausweichen können, eine andere Lösung suchen kann.