Stadler Markus · Ständerat · 2012-12-03
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2012-12-03
Wortprotokoll
Mit dieser Antwort des Bundesrates, die ich verdanke, wissen wir nun noch klarer als nach dem letzten Verlagerungsbericht, dass der Bundesrat sich bewusst ist, dass eigentlich weitere Massnahmen notwendig wären. Er weiss es, und wir lesen, dass Neat-Tunnel und 4-Meter-Korridor nur beschränkte Wirkung haben werden, dass die vorgesehenen Verbesserungen im Sinne der Verlagerung des Transitgüterverkehrs vom Mehrverkehr aufgefressen werden. Anstatt 0,65 Millionen Transitfahrten, wie nach Güterverkehrsverlagerungsgesetz gefordert, zählen wir heute 1,2 Millionen und werden in zwanzig Jahren zirka 1,4 Millionen zählen.
Wir wissen nun auch, dass der Bundesrat uns mit dem Verweis auf das "Toll plus"-System mit einer Massnahme vertröstet hat, deren Realisierungschancen sehr gering sind. Mindestens müsste uns der Bundesrat erklären, warum die Massnahme mit "Toll plus" mehr Chancen haben soll als die Alpentransitbörse, nachdem sie ja offenbar im Rahmen von Eurovignetten-Richtlinie und Landverkehrsabkommen keinen Platz haben soll.
Keine Antwort liefert der Bundesrat zur Ausschöpfung des Gebührenrahmens der LSVA. Gerade erst hat ja das Bundesverwaltungsgericht die heutigen Berechnungen infrage gestellt. Die LSVA wird damit schon durch die eigene Gesetzgebung beschränkt, bevor die Limite des Landverkehrsabkommens tangiert wird. Unklar ist, ob der Bundesrat für den alpenquerenden Verkehr eine eigene Abgabe erheben will, die für die übrigen Strassen nicht gelten soll. Ich begrüsse demgegenüber, dass der Bundesrat einen Weiterzug des Entscheides des Bundesverwaltungsgerichtes zur LSVA an das Bundesgericht beschlossen hat.
Auch zur Frage 4 fehlt einiges: Zu den Punkten 6a bis 9 der Motionen 12.3330 bzw. 12.3401 bzw. des Auftrages des Parlamentes - also Gefahrenguttransporte und Verhandlungen mit dem Ausland, Abstimmung mit der Sanierung des Strassentunnels - sagt der Bundesrat nämlich nichts.
Zur Antwort 5 zitiere ich hier eine Stellungnahme des Urner Amtes für Umweltschutz vom November 2012 nach Einsichtnahme in die Interpellationsbeantwortung: "Der Emissionskataster des Kantons Uri zeigt auf, dass 74 Prozent der NOx-Emissionen vom Strassenverkehr stammen und davon wiederum 59 Prozent von der A2. Von diesem Anteil sind wiederum rund 60 Prozent den schweren Güterfahrzeugen zuzuschreiben. Dies bedeutet, dass die Massnahmen prioritär bei den schweren Güterfahrzeugen ansetzen müssen. Was der Bund mit 'weiteren bedeutenden Quellen' meint, ist nicht klar. Urnerische Massnahmen gegen Nichtnationalstrassenquellen werden im Rahmen des kantonalen Massnahmenplans angegangen. Im Vergleich zur A2 dürften diese Quellen höchstens beim Feinstaub und bei den flüchtigen organischen Verbindungen, nicht aber bei NOx und CO2 als bedeutend bezeichnet werden. Die Aussage des Bundesrates macht den Anschein, als seien noch bedeutende andere Quellen vorhanden. Für den Kanton Uri trifft das nicht zu. Die A2 ist klar die dominierende Emissionsquelle."
Aufschlussreich ist auch die Lektüre der bundesrätlichen Ziele für 2013. Wir werden uns nächstens damit befassen. Dort ist auf Seite 33 unter der Weiterführung der Verlagerungspolitik einzig vom 4-Meter-Korridor die Rede, vom Schienengüterverkehr in der Fläche, der nur indirekt damit zu tun hat, und vom Sachplan Verkehr, der eigentlich auch nicht direkt damit zu tun hat.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wir wissen nun, dass der Bundesrat in Sachen Verlagerung des Transitgüterverkehrs eigentlich nicht weiterweiss beziehungsweise nicht weiterwill. Ich muss das so zusammenfassen. Wir Urner wissen: Unsere Luftqualität, beeinträchtigt vor allem durch die Nationalstrasse, entspricht dem heutigen Optimismus des Bundesrates nicht.
Mit dieser Antwort des Bundesrates kann ich nicht befriedigt nach Hause zurückgehen.