Amherd Viola · Nationalrat · 2013-06-05
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-05
Wortprotokoll
Die Finanzierung von Ausbau, Unterhalt und Betrieb der Schieneninfrastruktur erfolgt mit Fabi erstmals aus einem Topf, und zwar aus dem neugeschaffenen Bahninfrastrukturfonds. Dieser wird aus folgenden Quellen gespiesen: wie bis anhin durch die LSVA, die Mineralölsteuer, durch allgemeine Bundesmittel, ein Mehrwertsteuerpromille und neu zusätzlich durch Kantonsbeiträge, eine Trassenpreiserhöhung, eine Reduktion des Pendlerabzuges bei der direkten Bundessteuer und durch ein zusätzliches, von 2018 bis 2030 befristetes Mehrwertsteuerpromille. Mit diesem Finanzierungsmix wurde eine ausgewogene Lösung gefunden, zu welcher alle Interessierten einen Beitrag leisten: die allgemeine Bundeskasse, die Kantone, die Nutzerinnen und Nutzer wie auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die notwendigen Mittel können auf diese Art bereitgestellt werden. Wenn nun an einer dieser Geldquellen massiv geschraubt wird, gerät die gesamte Finanzierung in Schräglage.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt insbesondere die neuvorgesehenen Beiträge und wehrt sich gegen jegliche Reduktion der bisherigen Finanzierungsquellen wie auch gegen eine Befristung, ausgenommen die bereits bestehende Befristung bei der Mineralölsteuer und des neuen, zusätzlichen Mehrwertsteuerpromilles. Dementsprechend wird die CVP/EVP-Fraktion grundsätzlich jeweils der Kommissionsmehrheit zustimmen.
Zu einzelnen umstrittenen Punkten Folgendes:
Zu Artikel 26 DBG: Bundesrat und Ständerat sehen vor, dass der Maximalbetrag des Pendlerabzuges bei der direkten Bundessteuer auf 3000 Franken festgelegt wird. Dies führt zu Mehreinnahmen von 200 Millionen Franken. Die Mehrheit der Kommission stimmt diesem Vorschlag zu. Daneben gibt es drei Minderheitsanträge. Die Minderheit III (Grossen Jürg) will den Pendlerabzug aufheben. Dem kann unsere Fraktion nicht zustimmen. Es gibt Menschen, die pendeln müssen, um ihrer Arbeit nachzugehen. Vor allem im ländlichen Gebiet und in Bergregionen mit wenigen Arbeitsplätzen vor Ort bleibt oft keine andere Wahl. Diese Personen müssen zumindest einen Teil ihrer Fahrkosten abziehen können. Die Minderheit II (Quadri) verlangt das andere Extrem, nämlich die Beibehaltung des heutigen Systems, wonach sämtliche Fahrkosten in Abzug gebracht werden können. Dies würde zu einer Finanzierungslücke von 200 Millionen Franken wie auch zu einer unerwünschten Förderung des Pendlerverkehrs führen. Zwischen diesen Anträgen, sozusagen in der goldenen Mitte, befindet sich der Antrag der Minderheit I (Candinas), welche die Höhe des Pendlerabzuges an die Kosten des Generalabonnements zweiter Klasse bindet. Persönlich bringe ich dem Antrag dieser Minderheit I grosse Sympathie entgegen, wie Sie der Fahne unschwer entnehmen können. Die Anträge der Minderheiten II (Quadri) und III (Grossen Jürg) werden von der CVP/EVP-Fraktion mit Entschiedenheit abgelehnt.
Zu Artikel 196 Ziffer 14: Sowohl die Minderheit I (Hurter Thomas) als auch die Minderheit II (Huber) wollen keine Aufstockung der Mittel, weshalb sie die befristete Erhöhung des Mehrwertsteuerpromilles ablehnen. Wenn wir für 6,4 Milliarden Franken ausbauen wollen, dann brauchen wir dieses zusätzliche Promille. Ich kann verstehen, wenn jene, wie beispielsweise Frau Huber, die den Ausbau auf 3,5 Milliarden Franken reduzieren, d. h. dem Bundesrat folgen wollen, gegen dieses zusätzliche Promille sind - das geht auf. Mühe habe ich mit jenen, die für 6,4 Milliarden Franken ausbauen und trotzdem kein zusätzliches Mehrwertsteuerpromille wollen. Diese Rechnung geht definitiv nicht auf.
Zusammenfassend beantragt die CVP/EVP-Fraktion Folgendes: Die Anträge der Minderheiten II (Quadri) und III (Grossen Jürg) bei Artikel 26 DBG sind abzulehnen. Die Anträge der Mehrheit sowie der Minderheit I (Candinas) finden die Zustimmung von jeweils einem Teil unserer Fraktion. Der Antrag der Minderheit I (Hurter Thomas) zu Artikel 196 Ziffer 3 im Entwurf 2 wird abgelehnt. Ebenso werden die Anträge der Minderheiten I (Grossen Jürg) und II (Huber) zu Artikel 196 Ziffer 14 abgelehnt.
[VS]