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Blocher Christoph · Nationalrat · 2013-06-05

Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-05

Wortprotokoll

Mehrere haben betont, es sei hier ein Gesetzentwurf von ausserordentlicher Tragweite zu beraten. Zwar ist dieser Gesetzentwurf auf Geheiss der USA entstanden, nicht auf Geheiss oder auf Initiative der Schweiz. Die USA diktieren uns bereits, was wir für Gesetze machen sollen. Wollen Sie wissen, warum im dringlichen Verfahren? Das hat Amerika so verlangt. Wollen Sie wissen, warum es jetzt gleichzeitig durch beide Räte gepeitscht werden soll? Das hat Amerika verlangt. Wollen Sie wissen, welche Drohungen dahinterstehen? Dann müssen Sie dem Präsidenten der BDP-Fraktion zuhören. Das ist eine reine Erpressung! Hu! Dann legen sie Banken still! Hu! Dann machen sie das, dann wird es kommen! Diese Angst haben Sie, und darum machen Sie etwas, das man - das wissen alle hier drin - nicht macht. Erstens: Man geht nicht auf eine Erpressung ein, sonst folgt die nächste. Zweitens: Ein Gesetz, das im ordentlichen Verfahren der Gesetzgebung beschlossen worden ist, in beiden Räten getrennt - das macht Sinn, damit man die Sache immer überlegen kann - und mit der Möglichkeit des Referendums, setzen Sie in einer Hauruck-Übung ausser Kraft und sagen, dass dieses Gesetz für ein Jahr nicht gelte. Wir hätten noch viele Gesetze, die wir gerne für ein Jahr ausser Kraft setzen würden, das kann ich Ihnen sagen. Das ist doch keine Art, diese Angstmacherei!

Sie werden sehen, wenn wir darauf eingehen, wird der nächste Schritt kommen. Wenn nämlich bei diesem Programm eine Bank die Busse nicht bezahlen will oder kann, sagen die USA: "Wenn du nicht bezahlst, werden wir dich anklagen." Dann sind Sie wieder gleich weit. Dann müssen Sie hier wieder eine Rettungsübung veranstalten. Wir kennen die Folgen nicht bis ins Detail, da gebe ich der SP-Fraktion Recht. Was sind die Folgen dieses Gesetzes? Das heisst, wir kennen die Folgen auf dem Latrinenweg natürlich genau. [PAGE 774] Alle kennen sie, Sie können die Informationen dazu in Amerika holen: 30 Prozent der Vermögenswerte bis 2009, nachher 40 Prozent. Die USA haben gemerkt, dass die kleinen Banken wahrscheinlich in Konkurs gehen. Darum haben sie gesagt: "Ihr könnt das noch fünf Jahre hinter euch her schleppen." Man weiss auch, dass das in etwa 8 bis 10 Milliarden Dollar sind. Die Informationen, die von beiden Seiten auf dem Latrinenweg bestätigt werden, sind wahrscheinlich richtig.

Aber das ist ja nicht das Einzige. Wenn Sie hier ein Gesetz machen, dann sind Sie in der Verantwortung des Staates. Glauben Sie doch nicht, dass Deutschland, Frankreich, Italien, kaum haben wir es beschlossen, nicht das gleiche Gesetz wollen! Das ist ja klar. Dann kommen Sie erneut in die Tinte, es geht um neue Summen, wieder passiert etwas.

In diesen wenigen Tagen, in denen wir das abklären konnten - wir hatten nur wenige Tage Zeit, das kommt ja vor -, haben wir gesehen, dass die Kantonalbanken gar nicht betroffen sind. Sie sind gar nicht in diesem Programm. Das ist etwas ganz anderes. Die Kantonalbanken müssen bloss noch eine Sache machen, nämlich die Aushändigung der Leaver-Listen, und das ist nach dem geltenden Gesetz möglich. Für die braucht es also diese Änderung nicht einmal.

Aber es ist nicht ausgeschlossen, dass die Amerikaner irgendeine Bank anklagen. Es ist ungeheuerlich, dass ein Staat das Recht hat, jemanden anzuklagen, der unschuldig ist, um sein Geschäft dann stillzulegen. Das ist der Brotkrieg des Mittelalters, und dagegen müssen wir uns wappnen - und wir können uns wappnen.

Was wurde hier für ein Geschrei gemacht wegen der Bank Wegelin! Was ist dann eigentlich passiert? Es ist nichts passiert! Die Bankkunden sind geschützt, die Mitarbeiter sind geschützt, die Bank besteht noch immer. Das Einzige ist, dass sie einen anderen Eigentümer hat. Wer hat bei der Bank Wegelin bezahlt? Die Eigentümer haben die 72 Millionen Franken bezahlt. Das ist doch so im Geschäftsleben. Wir Unternehmer - ich muss nicht so tun, Herr Hodgers, als wäre ich einer, ich bin einer -, wir Eigentümer haben den Erfolg, aber wir haben auch den Misserfolg. Das ist so im Leben. Das ist bei der Bank Wegelin passiert. Sie sehen, es wird nie so heiss gegessen, wie gekocht wird. Das Ganze beruht auf Erpressung. Wir kennen die Folgen nicht. Wir kennen allerdings auch die Folgen der anderen Handlungsvarianten nicht im Detail, weil man uns ja gar keine genannt hat. Nach unserer Einschätzung - wir sagen nicht, diese sei komplett - gibt es weniger Risiken, wenn wir das Geschäft ablehnen, als wenn wir ihm zustimmen.

Der Bundesrat kann uns nun andere Handlungsvarianten vorlegen. Darum, Frau Leutenegger Oberholzer: Behandeln wir die Vorlage im ordentlichen Verfahren. Wenn der Ständerat das Geschäft jetzt behandelt, dann behandeln wir es in der nächsten Zeit auch; bis dahin haben wir vielleicht alle Unterlagen. Sie wissen genau: Was wir hier machen sollen, das tut man nicht, das darf man nicht tun, das ist staatspolitisch verwerflich und birgt Risiken, die von grösster Tragweite sind.

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