Bieri Peter · Ständerat · 2001-09-26
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Es hat jetzt eine schöne Reihenfolge gegeben: einer dafür, einer dagegen, einer dafür. Herr Pfisterer hat gesagt, es sei eine Frage der Vernunft, dass man dieser Initiative Folge gebe - es spricht jetzt deshalb ein Unvernünftiger.
Ich habe in unserer Kommission nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich der Parlamentarischen Initiative in dieser umfassenden Form nicht zustimmen kann. Während ich bei der Lockerung der Unterbrecherwerbung, also bei Artikel 18bis Absätze 1 und 2 RTVG, für die Anliegen der Privatfernsehveranstalter ein wirtschaftlich begründetes, wenn auch als Fernsehkonsument wenig enthusiastisches Verständnis habe, werde ich einer Lockerung des Werbeverbotes für alkoholische Getränke nie zustimmen. Ich tue dies nicht aus irgendwelchen ideologischen Gründen, sondern aus der von Fachstellen - ich denke auch, von einem grossen Teil der Bevölkerung - anerkannten Einsicht, dass der Umgang mit Alkohol einer besonderen Beachtung und Vorsicht bedarf. Der in die Vernehmlassung geschickte Entwurf des neuen RTVG sieht denn auch in Artikel 10 weiterhin vor, dass die Werbung für alle Arten von alkoholischen Getränken verboten bleiben soll. Der Bundesrat argumentiert dort, dass Alkoholwerbung das Trinken als sicher und problemlos darstelle und die gesundheitlichen Risiken und andere negative Auswirkungen bagatellisiere.
Aus meiner Tätigkeit als Lehrer von Jugendlichen im Alter von 16 bis etwa 22 Jahren weiss ich, wie leicht sich heranwachsende, junge Menschen durch die Werbung beeinflussen lassen. Ich denke dabei nicht einmal zuerst an die Werbung für alkoholische Getränke in Zeitungen oder auf Plakaten; ich denke vielmehr auch an die Werbung für Kleidung, Freizeittrends, Unterhaltungsgüter, Autos oder spezielle Luxusnahrungsmittel. Solche Werbespots werden nicht nur wahrgenommen und verinnerlicht, sie beeinflussen ganz gezielt auch das Verhalten von jungen Menschen, von Menschen, die auf dem Weg sind, ihre Rolle und ihre Stellung in der Gesellschaft zu finden.
Diese Trendabhängigkeit und die gesellschaftliche Bedeutung sind bei alkoholischen Getränken erst recht offensichtlich. Es ist weniger der Wein; er ist für junge Leute meistens zu teuer; es ist vielmehr das Bier, es sind die alkoholhaltigen Süssgetränke und die Spirituosen, die meist in gemixter Form konsumiert werden, die unseren Jungen Schaden verursachen.
Zu Recht schreibt deshalb der Bundesrat in der Vernehmlassung zum neuen RTVG-Entwurf, dass es belegt sei, dass bei der Fernsehwerbung primär die Jugendlichen zum Alkoholkonsum ermutigt würden. Dies führt dazu, dass mit der Alkoholwerbung nicht bloss, wie uns weisgemacht wurde, ein Kampf um Marktanteile unter Bier-, Wein- und Spirituosenproduzenten geführt wird, sondern es geht, weil gerade die jungen Menschen angesprochen werden, darum, dass neue Konsumenten gewonnen werden.
Ich habe letzte Woche die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme in Lausanne persönlich angefragt, welche Zusammenhänge zwischen Werbung und Konsummenge bestünden. Die Fachstelle hat uns bestätigt - verschiedene von Ihnen werden ein solches Schreiben erhalten haben -, dass zwischen Werbung und Konsumverhalten sowie den daraus resultierenden Problemen der Gesundheit und der Verkehrssicherheit Zusammenhänge bestehen: Es zeige sich, dass in Ländern mit Werbeverboten der Einstieg junger Leute später erfolge und dass insgesamt weniger konsumiert werde. Der Verweis auf das Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen sowie die in dieser Initiative - soweit ich feststellen konnte - wörtlich übernommene Formulierung für die erlaubte Alkoholwerbung vermögen mich nicht zu überzeugen.
Zum einen lässt sich daraus keine rechtliche Verpflichtung ableiten; die Schweiz ist auch hier souverän. Zum andern kann dem Vernehmlassungsentwurf zum neuen RTVG entnommen werden, dass die verschiedenen Länder das Übereinkommen eben sehr unterschiedlich anwenden, wie das von Kollegen bereits dargestellt worden ist. So verbietet z. B. unser grosses Nachbarland Frankreich die Alkoholwerbung im Fernsehen. In Österreich ist die Spirituosenwerbung untersagt, und in Italien gelten einschränkende Regeln. Was andere schlechter machen als wir, muss von uns eben nicht unbedingt kopiert werden.
Ich habe auch meine liebe Mühe mit dem Argument der Auslandabhängigkeit. Wir verwenden dieses Argument immer dann gerne, wenn es uns nützt, und verwerfen es, wenn es uns ungelegen kommt. Seien wir doch selbstständig genug, in einer Sache den eigenen Weg zu gehen, wenn wir davon überzeugt sind, dass es der richtige ist.
Ein weiteres Argument stimmt aus meiner Sicht nicht: Ich kann akzeptieren, dass die Privatfernsehsender in anderer Form Werbung machen müssen, weil sie nicht zur Hauptsache über Gebühren finanziert werden. Ich vermag aber nicht einzusehen, weshalb das staatliche Fernsehen für ein Produkt aus volksgesundheitlichen Gründen nicht werben dürfen soll, ein privater Anbieter hingegen schon. Entweder gilt das Argument der Gesundheit für alle, oder es gilt für niemanden. In meinen Augen gilt es.
Ein Widerspruch ergibt sich auch aus dem Umstand, dass der Bund auf der einen Seite Alkoholpräventionsmassnahmen für Millionen von Franken bestreitet - unter dem Motto "Alles im Griff?" -, und auf der anderen Seite wollen wir hier die Zügel lockern und neue Tore öffnen. Das ist fragwürdig und macht in sich keinen Sinn.
Verschiedene von Ihnen, die wie ich denken, sind wahrscheinlich in einem Dilemma. Wir können den ersten Teil der Parlamentarischen Initiative - eine Lockerung der Regelung der Unterbrecherwerbung - im Sinne der besseren Überlebensfähigkeit der Privatfernsehen akzeptieren, aber wir sprechen uns gegen den zweiten Teil der Initiative - die Zulassung der Alkoholwerbung - aus.
Was kann getan werden? Man kann sagen: Die Kommission konnte den Text nicht ändern, weil die Initiative ja ausformuliert ist. Wir hätten den Text zurückweisen können - mit der Bitte, der Initiant solle doch nur den ersten Teil als neue Initiative einreichen. Das wäre für mich die Lösung.
Herr Schmid hat sich jetzt noch nicht ausgesprochen. Ich bin hier im Dilemma, weil ich bereit bin, den ersten Teil der Initiative zu akzeptieren, mich aber dagegen verwahre, zum zweiten Teil, zur Alkoholwerbung, Ja zu sagen.
Aus diesem Grund wird mir wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben, als mich hier der Stimme zu enthalten.