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Binder Max · Nationalrat · 2013-06-04

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-04

Wortprotokoll

Frau Allemann, für einmal gehe ich sogar mit Ständerat Jenny bezüglich seiner Aussage zum VCS einig, aber damit hat es sich auch schon mit der Einigkeit betreffend den VCS.

Der Verkehr respektive eine gutfunktionierende Mobilität ist einer der Garanten unserer prosperierenden Wirtschaft. Das war schon in der Vergangenheit so, das ist in der Gegenwart so, das wird in der Zukunft so sein. Nur die Verkehrsmittel waren, sind und werden nicht die gleichen sein. Verkehrswege haben schon immer Leute zur Arbeit, zum Wohnort, zum Reiseziel und zu Veranstaltungen jeglicher Art gebracht. Aber auch Güter bringen wir auf unseren Verkehrswegen täglich zur Verarbeitungsstelle oder auch zur Verkaufsstätte. Der Verkehr respektive die Mobilität hat uns Wohlstand gebracht. Es ist deshalb zwingend, dass wir ein intaktes, leistungsfähiges Verkehrsnetz - egal ob Schiene, Strasse, Luft oder Wasser - ausbauen und vor allem auch für seine Werterhaltung sorgen. Es geht nicht an, dass wir die Verkehrsträger gegeneinander ausspielen: Zu wichtig sind sie als einzelne Infrastruktur, aber ebenso wichtig sind sie in Kombination miteinander.

Beide Verkehrsträger, die heute im Fokus stehen - nämlich Schiene und Strasse, im Wesentlichen steht heute natürlich die Schiene im Fokus -, sind wesentliche Elemente zur dauernden Sicherstellung der Grundversorgung in unserem Lande. Sie sind quasi die Lebensadern unserer Wirtschaft und damit unseres Wohlstandes. Das war in der Vergangenheit so, das ist heute so, und das wird auch in Zukunft nicht anders sein.

Die Verkehrsprognosen für Schiene und Strasse sprechen eine deutliche Sprache: Bis 2030 werden auf der Schiene Mobilitätszunahmen von 45 Prozent, im Güterverkehr sogar solche von 85 Prozent erwartet. Auch auf der Strasse wird der Verkehr, nur schon aufgrund der wachsenden Bevölkerung, auf jeden Fall zunehmen, ungeachtet aller Bemühungen, den öffentlichen Verkehr auszubauen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig und richtig, dass wir uns über den künftigen Ausbau und die Finanzierung der Verkehrsträger ernsthaft Gedanken machen.

Die vorliegende Volksinitiative versucht das, allerdings auf eine sehr einfache und egoistische Art und Weise, nämlich zulasten des einen Verkehrsträgers bzw. zugunsten des anderen: Sie stärkt den einen und schwächt den anderen. Wir sind also wieder einmal so weit: Mit dieser Volksinitiative wollen die Initianten einmal mehr die Milchkuh der Nation, nämlich die Strassenbenützer, sprich die Autofahrer, zur Kasse bitten. Sie sollen die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs einigermassen sicherstellen, obwohl sie ihn beim Benutzen der Strasse schon gar nicht brauchen. Die Initiative verfolgt, wie gesagt, sehr egoistische Ziele, getreu nach dem Motto: "Wo Geld ist, holen wir es."

Sie beinhaltet im Wesentlichen einen neuen Grundsatzartikel zur Förderung des öffentlichen Verkehrs und zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene. Die Förderung soll hauptsächlich über die Finanzierung der Infrastrukturen erfolgen. Die notwendigen Finanzmittel sollen über eine Änderung der Zweckbindung der Mineralölsteuererträge in der Bundesverfassung erlangt werden, und rund die Hälfte der bisher dem Strassenverkehr gewidmeten Mittel soll neu dem öffentlichen Verkehr zukommen.

Wenn Sie die heutige Finanzsituation im Verkehrsbereich ganz generell betrachten, dann sehen Sie, dass kein Verkehrsträger a priori sicher finanziert ist. Deshalb macht es absolut keinen Sinn, dem einen Verkehrsträger, nämlich der Strasse, Geld wegzunehmen, um den anderen - durchaus wichtigen - Verkehrsträger, den öffentlichen Verkehr, zu finanzieren. Das führt über kurz oder lang dazu, dass die Finanzierung der Strasseninfrastruktur nicht mehr gewährleistet ist. Das scheint allerdings die Initianten kaum zu beschäftigen. Die einen wollen keine Strassen, die anderen sagen: Wer Strassen will, soll mehr oder noch mehr bezahlen. Das ist ein höchst undemokratisches, egoistisches und absolut nicht zielführendes Verhalten.

Die für das ganze Verkehrssystem schädliche Initiative ist deshalb klar und deutlich abzulehnen. Die richtige Antwort ist der direkte Gegenvorschlag. Dieser ist ausgerichtet auf die nähere Zukunft und sieht die Realisierung von Ergänzungen im Schienennetz und eine Ausbauplanung für die weitere Zukunft vor.

Was die Finanzierung betrifft, sind wir von der SVP-Fraktion allerdings besorgt darüber respektive nicht einverstanden damit, dass immer dann, wenn irgendwo eine Lücke besteht, sofort die Mehrwertsteuer als Finanzierungsvehikel herhalten soll. Dabei wird jeweils eine Befristung angesagt. Im Moment versuchen wir ja, die IV mit einer bis 2018 befristeten Mehrwertsteuererhöhung von 0,1 Prozentpunkten zu sanieren. Damit ist aber dann nicht fertig, denn anschliessend sollen diese 0,1 Prozentpunkte mithelfen, die Bahninfrastrukturen zu finanzieren. Etwa fünf Jahre zum Voraus sagen wir also, zu welchem Zeitpunkt wir dann die Mehrwertsteuer bemühen wollen. Die SVP-Fraktion tut sich damit schwer und lehnt diese Konstruktion ab.

Stattdessen sollen die Kantone, die von den Ausbauten letztlich massiv profitieren, stärker in die finanzielle Verantwortung einbezogen werden. Immerhin lagen die Wünsche respektive die Forderungen der Kantone in Bezug auf den Ausbau und den Unterhalt des Schienennetzes in der Höhe von über 40 Milliarden Franken. Der Bundesrat legte in seiner Botschaft ein Programm für 3,5 Milliarden Franken vor. Der Ständerat erweiterte dieses Programm um weitere für das Funktionieren des Schienennetzes absolut wichtige Projekte.

Auch der FinöV-Fonds wurde damals befristet installiert, nämlich bis zur Vollendung der vier Eisenbahn-Grossprojekte Neat, Bahn 2000, Lärmsanierung und HGV-Anschlüsse. Auch dieser Befristung wird mit der neuen Aufgabe für den FinöV-Fonds eigentlich nicht nachgelebt. Angesichts der Komplexität und des kaum nachlassenden Finanzbedarfs sollte eine dauernde Finanzierungslösung angestrebt werden. Wenn ich das sage, meine ich das selbstverständlich für beide Verkehrsarten, für den Individual- wie für den öffentlichen Verkehr. Seit Jahren - hier wiederhole ich mich - fordern wir eine Gesamtschau des Verkehrs in der Schweiz. Dazu gehören eben parallel und gleichzeitig Lösungen für beide Hauptverkehrsträger. Dazu gehört auch die finanzielle Beteiligung der Benutzer der Verkehrsträger.

Bei der Strasse scheut man sich nicht, die Benutzer mit laufend höheren Abgaben an der Finanzierung zu beteiligen - ich denke da an die Erhöhung des Vignettenpreises, die ich persönlich verteidige, weil damit unmittelbar eine Mehrleistung verbunden ist. Damit aber nicht genug: Das Referendum ist noch nicht gewonnen, schon kündigt man eine Erhöhung der Mineralölsteuer an. Die richtige Antwort darauf ist die kürzlich lancierte Milchkuh-Initiative.

Anders beim öffentlichen Verkehr: Da stellt man sich ängstlich die Frage, ob bei einem höheren Fahrpreis die Fahrgastzahlen zurückgehen würden. Dabei ist es doch ein völlig normales Gesetz des Marktes, dass Mehrleistungen, verbunden mit höheren Kosten, gleichzeitig auch höhere Benutzungspreise nach sich ziehen. Beim öffentlichen Verkehr gelten offensichtlich andere Gesetze.

Die SVP-Fraktion ist nicht gegen den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Wir stehen dazu, wir sind einzig mit der Finanzierung nicht in jedem Detail einverstanden. Vor allem wollen wir den Pendlerabzug nach geltendem Recht [PAGE 749] behalten. Immerhin kann ein Arbeitnehmer, der im ländlichen Raum wohnt, wo es eben vielleicht keinen ausgebauten öffentlichen Verkehr gibt, nichts dafür, wenn sein Arbeitsplatz etwas weiter weg liegt. Sie können mit diesem Pendlerabzug, auch wenn Sie ihn streichen, keine Raumplanungspolitik betreiben.

Wir anerkennen die Bedeutung des öffentlichen Verkehrs, wir sind für den Ausbau. Beim Ausbauschritt ist unsere Fraktion etwas geteilt. Die einen werden dem bundesrätlichen Antrag zustimmen, die anderen werden dem ständerätlichen Beschluss folgen. Was wir aber fordern, ist, dass es keine dauernde Bevorzugung des einen Verkehrsträgers zulasten des anderen gibt.

Wie gesagt, die SVP-Fraktion empfiehlt die Volksinitiative einstimmig zur Ablehnung, wir treten auf die Aufgabe ein. Allerdings werden wir selbstverständlich einstimmig unserem Minderheitsantrag auf Rückweisung folgen.

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