Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-06-04
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-04
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, bei Artikel 28a Absatz 1bis Ständerat und Bundesrat zu folgen und ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent eine ganze Rente zu gewähren.
Die Kommissionsmehrheit, der Bundesrat und der Ständerat sind sich einig, dass eine Erhöhung von heute 70 auf 80 Prozent für den Anspruch auf eine Vollrente zumutbar ist, zumal heute 30 Prozent der Rentnerinnen und Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 70 und 79 Prozent trotz ganzer Rente einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Es gehe um Schwerstbehinderte, um Schwächste, haben wir auch heute wieder verschiedentlich gehört. Ich erinnere Sie daran, dass die Menschen, um die es geht, mindestens einen Tag pro Woche arbeiten können. Schwerstbehinderte hingegen haben einen Invaliditätsgrad von 100 Prozent und sind zu 100 Prozent erwerbsunfähig. Das sind insgesamt 38,8 Prozent der IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger. 18,8 Prozent der IV-Bezüger haben einen Invaliditätsgrad von 80 bis 99 Prozent. Wenn von Schwerstbehinderten gesprochen wird, geht es um insgesamt über die Hälfte, um gegen 58 Prozent der Menschen, die IV beziehen. Diese können als schwerstbehindert bezeichnet werden, und deren Vollrente wird in keiner Art und Weise tangiert.
Die Ergänzungsleistungen wurden auch verschiedentlich bemüht. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Anteil der Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezüger in der Rentenstufe von 70 bis 79 Prozent mit 30 Prozent vergleichsweise tief ist, denn in Bezug auf alle IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger beträgt er 38 Prozent.
Artikel 28a Absatz 1bis steht in Zusammenhang mit Buchstabe a der Übergangsbestimmung. Der Bundesrat wollte ursprünglich das stufenlose System mit einer Vollrente ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent für neue und laufende Renten. Das hätte Einsparungen von 120 Millionen Franken gegeben. Der Ständerat will das neue System nur auf neue Renten anwenden, was Einsparungen von 60 Millionen Franken zur Folge hätte. Der Nationalrat hat zwar das lineare Rentensystem in der Wintersession beschlossen, wollte aber bei einer Vollrente ab 70 Prozent bleiben und das lineare System auch auf bisherige Renten anwenden. In der Wintersession wurde diese Variante als "kostenneutral" bezeichnet. Inzwischen geht man gemäss den neuen Zahlen von einem Einsparpotenzial von 20 Millionen Franken bei Neurenten und von 25 Millionen Franken bei bisherigen Renten aus; das heisst also, dass es, wenn in der Übergangsbestimmung auch bisherige Renten von den Einsparungen tangiert würden, Einsparungen von insgesamt 45 Millionen Franken gäbe.
Es geht hier aber um ein Gesamtkonzept. Wenn Ihnen Ihre Kommission vorschlägt, bei 80 Prozent eine Vollrente auszurichten, dann hat sie gemäss Ständerat auch darauf verzichtet, bei bisherigen Renten dieses Niveau anzuheben. Ihre Kommission schlägt Ihnen vor, hier dem Ständerat zu folgen, die Vollrente ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent zu beschliessen und das neue System nur auf Neurenten anzuwenden.
Ich möchte nochmals kurz auf die Entwicklung dieser Vorlage und auf die Verflüchtigung des Sparwillens hinweisen. Die Vorlage wurde als letzter Schritt der IV-Revision nach der 5. Revision und nach der Zusatzfinanzierung als Sparvorlage mit sozialverträglichen Sparmassnahmen angekündigt. In der Vernehmlassungsvorlage sprach man von Einsparungen von 720 Millionen Franken. Aus der Botschaft des Bundesrates resultierten noch 395 Millionen Franken. Der Ständerat fasste im Dezember 2011 einen Beschluss über Einsparungen von 245 Millionen Franken. Und ein Jahr später, also im Dezember 2012, ging es im Nationalrat noch um rund 35 Millionen Franken. Der Ständerat hat nun in der Frühjahrssession Einsparungen in der Höhe von 95 Millionen Franken beschlossen; davon gehen 60 Millionen Franken auf die Neuerung des Rentensystems zurück. Wenn wir nun dem Antrag der Minderheit Lohr folgen, so ist es gemäss den Zahlen der Wintersession kostenneutral; gemäss den neuen Zahlen gäbe es Einsparungen von 20 Millionen Franken.
Der Entscheid für die Schwelle von 80 Prozent fiel in der Kommission äusserst knapp mit 13 zu 12 Stimmen. Ich bitte Sie aber, der Kommissionsmehrheit zu folgen und einen minimalen Rest an sozialverträglichen Sparmassnahmen in der Vorlage zu belassen.