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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-06-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-06-17

Wortprotokoll

Die Legislaturziele sahen lediglich eine Gleichstellung betreffend Mann und Frau in der Bundesverwaltung und den bundesnahen Betrieben vor. Die ablehnende Haltung des Bundesrates betreffend Eltern- und Vaterschaftsurlaub bezog sich aber auf alle dem schweizerischen Arbeitsrecht unterstellten Angestellten. Im Rahmen einer umfassenden Revision des Bundespersonalrechts wurde den erwähnten Legislaturzielen Rechnung getragen. Im Bundespersonalgesetz wurde die gesetzliche Grundlage für die Regelung des Mindesturlaubs der Eltern bei Geburt und Adoption geschaffen.

Der Bundesrat kam diesem Auftrag in der revidierten Rahmenverordnung zum Bundespersonalgesetz nach und schreibt allen dem Bundespersonalgesetz unterstellten Arbeitgebern vor, einen Vaterschafts- und Adoptionsurlaub von mindestens fünf Tagen zu gewähren. Für die Angestellten der Bundesverwaltung wurde der Vaterschaftsurlaub sogar von fünf auf zehn Tage erhöht.

Diese umfassende Revision des Bundespersonalrechts tritt auf den 1. Juli 2013, also sehr bald, in Kraft. Der Adoptionsurlaub beträgt wie bisher zwei Monate. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass er mit den erwähnten Änderungen die Legislaturziele erfüllt hat.