Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-09-27
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-09-27
Wortprotokoll
Ich muss Ihnen ehrlich gestehen, dass ich überrascht darüber war, dass die Finanzkommission den Vorstoss als Postulat und nicht als Motion überweisen will. Es ist relativ selten, dass der Bundesrat einfach tel quel bereit ist, Motionen entgegenzunehmen. Wenn er die Umwandlung in ein Postulat will, dann beharren Sie meistens auf der Motion. Wahrscheinlich muss ich eine Motion beantragen, wenn ich ein Postulat entgegennehmen will - aber das nicht ganz im Ernst!
Vielleicht zur Lage: Es ist uns allen klar - darüber haben wir sehr viel diskutiert -, dass die Schuldenzunahme im letzten Jahrzehnt sehr beachtlich und sehr beängstigend war und dass hier etwas geschehen musste. Wir haben dann den Trend der Finanzen sehr stark verändern können. Es ist eine gemeinsame Leistung von uns allen gewesen: "Haushaltziel 2001"; das Volk, das diesem Ziel Rückhalt gab; "runder Tisch"; allgemeine Disziplin usw. Wir sind heute in einer sehr viel besseren Situation als vor fünf Jahren. Dazu hat zur Hälfte und massgeblich sicher auch die gute Wirtschaftslage beigetragen. Nun hat Herr Merz völlig Recht, wenn er sagt, dass jetzt von irgendwo die Begehren wieder kommen. Irgendwie hat man es satt, dass man immer sparen muss und nicht alles realisieren kann; jetzt kommen die Begehren wieder. Sie haben in der Zeitung gelesen, was ich gestern im Nationalrat alles gesagt habe. Ich will das nicht wiederholen, aber ich bin in Sorge. Ich pflege das in das Bonmot zu kleiden: Ein Drittel will die Steuern senken, ein Drittel will die Ausgaben erhöhen, und ein Drittel will beides. Das ist eine nicht ganz einfache Situation. Deshalb haben wir uns im Sinne des Odysseus, der sich an den Mast binden liess, diese Schuldenbremse gegeben, von der ich natürlich hoffe, dass sie vom Volk dann auch nachdrücklich akzeptiert wird. Das wird aber noch einiges an Diskussion bedeuten.
Wir haben jetzt die Finanzpläne und das Budget 2002 verabschiedet und werden morgen im Bundesrat wahrscheinlich definitiv darüber entscheiden. Die Zahlen haben wir Ihnen vorher gegeben, daran wird sich nichts mehr ändern. Aber wir haben im Finanzplan noch ein Kapitel darüber beigefügt, was dieser Finanzplan nicht enthält und was trotzdem eine gewisse politische Wahrscheinlichkeit hat. Im Finanzplan nicht enthalten sind die gestrigen steuerlichen Entscheide des Nationalrates. Wenn ich all das berücksichtige und [PAGE 602] davon ausgehe, dass wahrscheinlich unsere Annahmen betreffend die Wirtschaftsentwicklung im Finanzplan im Lichte dessen, was man jetzt spürt, eher optimistisch sind - ich bin kein Pessimist, es muss nicht ganz so schlimm kommen, aber vielleicht sind wir doch etwas in der oberen Winkelgruppe -, dann muss ich Ihnen Folgendes sagen: Wir riskieren jetzt stark, wieder in eine Verschuldungsphase statt in eine Schuldenabbauphase zu kommen.
Ich komme zur Frage, ob man solche ausserordentlichen Einnahmen wirklich nur für den Schuldenabbau brauchen soll - ich spüre ja, dass auch jene, die für das Postulat sind, im Wesentlichen der Meinung sind, dass man damit Schulden abbauen soll - oder ob man "in der Hinterhand" doch noch irgendeine alternative Verwendungsmöglichkeit vorsehen soll. Wir haben ja den Begriff "ausserordentlich" diskutiert, Sie haben ihn dann im Finanzhaushaltgesetz noch präzisiert. Bei ausserordentlichen Aufwendungen denken wir wirklich an einmalige Dinge. Wir denken z. B. an einen Verkauf von Swisscom-Aktien - 15 Prozent sind noch möglich, mehr würde einen Parlamentsbeschluss erfordern. Hier ist ja im Moment das Klima nicht so günstig; es geht für einmal eher in Ihre Richtung, Herr Leuenberger, hat man so den Eindruck. Aber wir hatten damals auch an die UMTS-Lizenzen gedacht. Das war am Schluss ein wenig ein Flop, nicht wahr? Aber vielleicht kommt ja wieder einmal so etwas, vielleicht gibt es andere Realisierungen.
Ich bin schon der Meinung, dass man hier ein klares Signal aussenden sollte, dass ausserordentliche Einnahmen für den Schuldenabbau verwendet werden sollten. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, bei dem eine so genannte "ausserordentliche Einnahme" im Sinne des Gesetzes nicht ausserordentlich war: Ich meine den guten Rechnungsabschluss des letzten Jahres. Solche Ausschläge nach oben bei der Verrechnungssteuer oder der Umsatzabgabe - die ja jetzt aufgrund des Börsentempos und nicht nur aufgrund politischer Beschlüsse wahrscheinlich abnehmen werden - sind zwar ausserordentlich, weil es ein besonders gutes Jahr war, eine Kombination sehr vieler positiver Umstände. Wir wissen auch, dass sich derartige positive Umstände dieses Jahr nicht wiederholen werden. Solche Ausschläge sind aber nicht im Sinne des Gesetzes ausserordentlich, sondern im Gesetz ist mit "ausserordentlich" eine Vermögensumschichtung gemeint. Wenn wir also Swisscom-Aktien verkaufen, ist das eigentlich ein Aktiventausch; das ist keine Einnahme, denn wir verlieren bei der Beteiligung und bekommen auf der anderen Seite etwas.
Ich habe den Eindruck, dass dieses ausserordentliche Resultat sehr viel dazu beiträgt, dass man jetzt irgendwie das Gefühl hat, man könne entwarnen. Das zeigt mir, dass in der Politik immer folgendes Risiko besteht: Wenn so etwas Ausserordentliches kommt, dann braucht man es auch. Und in der Politik ist es ja dann nicht so, dass man mit der ausserordentlichen Einnahme etwas einmalig Ausserordentliches macht, sondern man beschliesst dann meistens bleibende Ausgaben, und das ist das Problem. Man darf nicht mit einmaligen Einnahmen bleibende Ausgaben finanzieren, weil die Einnahmen nach ein paar Jahren oder schon nach kurzer Zeit weg sind und die Last liegen bleibt.
Das ist der Grund, warum wir der Meinung sind, man sollte hier ein klares Signal geben - das ist der eine Grund. Ich gebe hier also auch Herrn Leuenberger Recht, sehr geniessend, dass wir in einer finanzpolitischen Frage einmal gleicher Meinung sind. Das löst natürlich bei vielen Freunden von mir die Frage aus: Was ist sein Hintergedanke? Aber wir sind uns ja häufiger einig, als es vielleicht manchmal scheint.
Jetzt kommt bei mir aber ein anderes Problem. Ich interpretiere das Finanzhaushaltgesetz anders als Sie. Für mich ist diese Motion mit dem Finanzhaushaltgesetz, wie Sie es im Zusammenhang mit der Schuldenbremse beschlossen haben, im Prinzip erfüllt. Deshalb sticht für mich auch das Argument von Herrn Merz nicht; seine Argumente stechen sonst meist. Das ist jetzt eine komische Welt, erstmals bin ich mit ihm nicht einig: Die Motion bindet, eine Motion will ja aber eine rechtliche Änderung, eine Gesetzesänderung - und genau das haben wir gemacht.
Herr Inderkum, ich weiss nicht, worin die Differenz zwischen uns besteht. Wenn ich es jetzt aber noch einmal auszudeuten suche: Wir sind der Meinung, es sei ganz klar, dass nach diesem Finanzhaushaltgesetz solche ausserordentlichen Einnahmen für die Schuldentilgung verwendet werden müssen und dass es nicht eine Option ist, nach der man das auch anders sehen kann. Und zwar sind wir aus folgendem Grund dieser Meinung - wir, nicht ich; meine Leute haben auch die Materialien noch einmal angeschaut -: Sie haben Artikel 24a Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes zitiert; Absatz 2 sagt, dass ausserordentliche Einnahmen wie jene Dinge, die ich erwähnt habe, bei der Ermittlung der zulässigen Höchstausgaben eben nicht berücksichtigt werden. Wir ermitteln die Höchstausgaben anhand der Einnahmen, nicht wahr! Wenn jetzt etwas Ausserordentliches kommt, dann kann das nicht zur Legitimierung von Ausgaben mit in diese Rechnungsgrundlagen einbezogen werden; es kann aber auch nicht mit diesem Expansionsgefäss verrechnet werden. Dadurch, dass es nicht damit verrechnet werden kann, wird es bei der Tresoreriemechanik des Bundes zwingend zu einer Schuldensenkung führen. Das heisst also: In diesem Sinne ist mit dieser Gesetzesregelung das Anliegen von Herrn Walker an sich erfüllt. Man könnte die Motion als erfüllt abschreiben, man kann aber auch noch zuwarten damit, bis wir wirklich wissen, ob das Volk der Schuldenbremse zustimmt - ich hoffe es natürlich - oder nicht; dann ist die Motion ganz klar erledigt, man kann sie abschreiben. Solange die Schuldenbremse nicht in Kraft ist, kann man natürlich sagen, dass man die Motion auch aufrechterhalten kann - parlamentarisch beschlossen ist das aber in diesem Sinne.
Das ist der Grund dafür, dass ich Ihnen, auch im Namen des Bundesrates, empfehlen möchte, dabei zu bleiben. Herr Merz hat zu Recht gesagt: Wir müssen aufpassen, dass wir mit den vielen Instrumenten, die wir haben, nicht Widersprüche und ein Durcheinander schaffen. Nachdem das Anliegen der Motion aber eigentlich ein Teilbereich des Instrumentes Schuldenbremse ist, besteht dieser Widerspruch aus meiner Sicht nicht mehr. Das ist der Grund dafür, warum ich Ihnen empfehlen möchte, dem Antrag Leuenberger zuzustimmen.