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Maurer Ueli · Bundesrat · 2013-06-19

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2013-06-19

Wortprotokoll

Offenbar nutzt der Rat dieses Gesetz etwas zur Erholung von seiner anstrengenden Debatte von vorhin. Das ist durchaus verständlich, geht es hier ja eigentlich um eine Formalität.

Sie kennen die Vorgeschichte, sie ist soeben erläutert worden: Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat Missbräuche festgestellt in Bezug auf die EO-Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Zivilschutz. Verschiedentlich sind Zivilschutzdienstleistende für Dinge eingesetzt worden, für die sie eigentlich nicht vorgesehen sind. Das ist in der Zwischenzeit aufgearbeitet worden. Wir haben dann den Auftrag gefasst, eine gesetzliche Basis zu dieser Frage zu schaffen. Diesem Auftrag kommen wir mit dieser Gesetzesrevision nach.

Es geht primär darum, eine einheitliche Regelung auf Gesetzesstufe zu treffen - dies zu den Fragen, wofür und wann Zivilschutz geleistet werden kann. Es wurde in Ihrer Kommission diskutiert, ob das überhaupt notwendig sei. Wir sind der Meinung, dass es richtig ist, das zu machen. Wir haben das nämlich auch mit den Kantonen abgesprochen, wobei die Kantone diese einheitliche Regelung und auch eine gesetzliche Basis wünschen, damit sie eine Grundlage haben, um das entsprechend anwenden zu können. Das ist also der primäre Grund: Verhinderung von Missbrauch, indem die Dienstzeit festgelegt wird und indem definiert wird, wofür Dienst geleistet werden kann.

Dann soll auch die Kontrolle verbessert werden. Der Bund hat zurzeit keine einheitliche Kontrolle. Das war der Grund dafür, dass wir die Missbräuche nicht feststellen konnten. Wir überarbeiten zurzeit das Personalinformationssystem der Armee; in diesem System sollen auch die Daten zu den Zivilschutzdienstleistenden weiterhin enthalten sein. Diese Personen werden eigentlich schon bei der Rekrutierung erfasst; sie wären also Bestandteil des Systems, wobei ihre Daten gegenwärtig nicht weiterbearbeitet werden. Wir möchten das nun ändern. Wir schaffen hier nun die Grundlage dafür, dass wir die Leute, die Zivilschutz leisten, dann auch in diesem System behalten können. Damit haben wir auch die entsprechende Kontrolle.

Ebenfalls schlagen wir vor - auch darauf wurde aufmerksam gemacht -, die Frage der Rekrutierung bzw. der Nichtrekrutierung zu überprüfen. Stellungspflichtige junge Männer, die allenfalls bereits in ein Strafverfahren involviert worden sind oder bei denen ein Gewaltpotenzial oder die Gefahr eines Gewaltpotenzials besteht, können vom Militärdienst ausgeschlossen werden. Die gleiche Regelung möchten wir auch im Zivilschutz, weil wir diese Leute auch nicht in den Zivilschutz einteilen möchten. Wir haben hier die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen.

Ich glaube, das sind die wesentlichen Punkte in dieser kleinen Gesetzesrevision, die wir Ihnen vorschlagen. Es ist eigentlich eine Aufarbeitung der Vergangenheit. Die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen erfolgte in Absprache mit den Kantonen, damit wir das auch so regeln können.

Ich empfehle Ihnen ebenfalls Eintreten auf die Vorlage und Annahme des Entwurfes.