Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-06-19
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-19
Wortprotokoll
Mit Blick auf die absehbaren Abstimmungsergebnisse lohnt es sich vielleicht nicht, hier noch einmal das Wort zu ergreifen, aber ich tue es trotzdem.
In normalen Zeiten wäre das, was der Bundesrat am letzten Freitag entschieden hat, eine politische Bombe, welche die ganzen Debatten hier geprägt hätte. Aber wir haben leider keine normalen Zeiten. Vor einer Woche noch konnte man dem Bundesrat in diesem Rat während der Debatte vorwerfen, keine vorwärtsgerichtete Finanzplatzstrategie zu verfolgen. Seit letztem Freitag ist das alles anders. Der Expertenbericht Brunetti setzt voll auf eine proaktive, [PAGE 594] zukunftsorientierte Finanzplatzstrategie auf der Basis des automatischen Informationsaustauschs. Der Bundesrat ist diesen Empfehlungen trotz einiger Vorbehalte in Bezug auf die Umsetzung gefolgt. Im Grundsatz - und das ist entscheidend - hat der Bundesrat die Steuerkonformität des Finanzplatzes Schweiz auf der Basis des automatischen Informationsaustauschs auf globaler Ebene akzeptiert. Und das ist materiell nichts anderes als die Erklärung, dass das Bankgeheimnis als Steuerhinterziehungsgeheimnis am Ende ist. Das ist ein Durchbruch nach Jahrzehnten der Betonpolitik im Bereich des Bankgeheimnisses und eine Umwälzung von allem, was bisher in diesem Land gegolten hat. Es ist nichts anderes als der Beginn einer ganz neuen Epoche für den Schweizer Finanzplatz.
Es ist schon bemerkenswert, dass der historische Entscheid vom letzten Freitag - und er hat das Attribut historisch verdient, wenn man es richtig anschaut - in der stark parteipolitisch geprägten Debatte im Nationalrat keine Rolle gespielt hat. Drei von vier Bundesratsparteien - und auch das ist bemerkenswert, da sie ja den Bundesrat tragen - haben gestern gegen den Vorschlag des Bundesrates, gegen die Lex USA, gestimmt mit den mehr oder weniger gleichen, unveränderten Argumenten, wie sie seit Längerem vorgetragen werden. Drei von vier grossen Bundesratsparteien sagen Nein, aber die Begründungen des Neins dieser Parteien gehen diametral auseinander. Den einen geht die Aufhebung des Bankgeheimnisses, die mit diesem Gesetz angestrebt wird, zu weit, den anderen geht sie zu wenig weit.
Ich verstehe nun nicht, weshalb man nach dem Entscheid vom letzten Freitag unverändert die alten Argumente wiederholen kann, wie wenn gar nichts geschehen wäre. Gerade vor dem Hintergrund einer vorwärtsgerichteten, zukunftsorientierten Strategie bringt die Vorlage, die wir hier behandeln, so dürftig sie ist, doch wenigstens ein Stück konkrete Vergangenheitsbewältigung. Sie sorgt dafür, dass die Banken - und das ist ja eigentlich der Inhalt des Gesetzes - ihre selbstverschuldeten Probleme in Ordnung bringen können. Damit würde dieses Gesetz zu einem einigermassen kontrollierten Übergang beitragen.
Dieser Übergang wird nach allem, was wir wissen - oder eher: ahnen -, noch schwierig genug. Es ist nach wie vor keine Lösung, die Probleme einfach wieder an den Bundesrat abzuschieben. Das Parlament steht bei diesen grossen Fragen mit in der Verantwortung. Politische Verantwortung heisst auch, sich in einer schwierigen Lage nicht einfach um den Entscheid zu drücken und das Ganze wieder an den Bundesrat zurückzugeben. Eine Erklärung ist kein Ersatz für ein Gesetz, sondern letztlich ein hilfloser Ausweg, ein Feigenblatt für ein ziemlich grosses Politikversagen auf der Stufe des Parlamentes. Dieses Feigenblatt ist unumgänglich, aber es bleibt ein Feigenblatt.
Zum Schluss noch eine Frage und eine Bemerkung - ich wäre froh, ich könnte die Aufmerksamkeit von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf beanspruchen, denn es sind wichtige Punkte -: Woraus besteht das Gesetz? Erstens besteht es eben aus der Möglichkeit für die Banken, ihre eigenen Probleme in Ordnung zu bringen; diese Möglichkeit schafft Artikel 1. Der zweite fundamentale Artikel dieses Gesetzes, das das seit Langem einfachste Gesetz ist, das wir zu beraten haben, schreibt explizit den Mitarbeiterschutz vor. Es ist nun doch einigermassen tragisch, dass auch im Nationalrat alle Parteien beschworen haben, sie wollten nur das Beste für die Mitarbeitenden, konkret aber durch Nichteintreten gerade beschlossen haben, den im Gesetz vorgesehenen Mitarbeiterschutz zu sabotieren und zu unterlaufen.
Es kann nicht sein, dass die einfachen Mitarbeitenden der Banken jetzt Opfer dieser parteipolitischen Spiele werden. Ich möchte deshalb Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf ausdrücklich fragen: Können Sie die Zusicherung abgeben, dass die Forderung nach Mitarbeiterschutz auf Stufe des Bundesrates umgesetzt wird? Haben Sie sich schon entsprechende Möglichkeiten überlegt? Ich meine, es gibt sie. Die Bestimmung zum Mitarbeiterschutz beruht ja auf einer Vereinbarung der Bankiervereinigung mit den Personalverbänden, insbesondere mit dem Bankpersonalverband. Eine Umsetzung auf Stufe des Bundesrates wäre eine Basis für eine Lösung, die es ja in irgendeiner Form geben muss, eine Basis dafür, dass einigermassen anständig versucht wird, diese Probleme zu lösen. Es wäre unvertretbar, wenn die Mitarbeitenden Opfer der schwierigen Ausgangslage nach dem Entscheid im Nationalrat würden.
Nun komme ich zu meiner Bemerkung: Herr Recordon hat ja im ersten Durchgang Anträge durchgebracht, eine Mehrheit hat Untersuchungen zugestimmt; es ist schade, dass jetzt auch das entfällt. Nichts führt daran vorbei: Die Verantwortlichkeiten für diese Misere müssen geklärt und auf den Tisch gelegt werden, und zwar müssen sie schonungslos geklärt werden und nicht nur auf der Stufe des Bundes, sondern letztlich auch auf der Stufe der Kantone. Falls es wahr ist, dass gewisse Kantonalbanken tiefer in dieser Geschichte drinstecken, braucht es auch in den betroffenen Kantonen politische Massnahmen und Untersuchungen. Denn die Kantonalbanken haben als Staatsbanken eine grosse Verantwortung. Wenn es Kantonalbanken gibt, die ausserhalb ihres elementaren Aufgabenbereiches beim Verstecken von Geldern amerikanischer oder sonstiger ausländischer Steuerhinterzieher mitgewirkt haben, und das, wohlgemerkt, noch nach 2008, dann muss schonungslos aufgeräumt werden. In den Kantonen, in denen es eine Kantonalbank gibt, hat diese eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion. Das verträgt sich nicht mit den Verantwortungslosigkeiten und Missbräuchen, die zu diesem Notgesetz geführt haben.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, beim Entscheid zu bleiben, den wir im ersten Umgang gefällt haben.