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Schilliger Peter · Nationalrat · 2014-03-10

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-10

Wortprotokoll

Die FDP/die Liberalen fordern stets, dass Gesetze so schlank wie möglich gehalten werden. Artikel 2 über den Zweck und Artikel 3 über die Auflagen sind genügend umfangreich, und wir sehen die Notwendigkeit nicht, dem Minderheitsantrag Keller Peter oder dem Einzelantrag Schneider-Schneiter zu folgen. Welches sind unsere inhaltlichen Gründe dafür?

Eine 10-Prozent-Klausel in ein Gesetz zu schreiben macht für uns keinen Sinn. Auch Kollege Keller hat ja gesagt, dass die Schulen in der Regel mindestens 20 Prozent Schweizer Kinder aufweisen. Eine Schule in diesen Regionen kann durch den Wechsel von Angestellten sehr schnell eine grosse Fluktuation bei den Kindern haben und so eine 10-Prozent-Hürde schnell, eventuell punktuell für ein oder zwei Jahre, unterschreiten. Aus diesem Grund gehören solche Regelungen nicht in ein Gesetz. Auf die Wirtschaftlichkeit ist in einer Verordnung einzugehen.

Der Einzelantrag Schneider-Schneiter wurde erst heute verteilt. Grundsätzlich kann man dieser Betrachtung zustimmen, denn es geht um eine finanzielle Unterstützung, die möglich sein oder die korrekt gewährt werden muss, und um den Vorrang von Schweizer Kindern vor ausländischen Kindern. Ob dieser Rechtsgrundsatz notwendig ist, ob eine Rechtsunsicherheit besteht, kann ich heute nicht sagen. Ich denke, das müsste der Ständerat in der Differenzbereinigung noch prüfen.

Die FDP-Liberale Fraktion wird im Auswahlverfahren dem Einzelantrag Schneider-Schneiter den Vorzug geben, aber bei der Schlussbereinigung die Mehrheit der Kommission unterstützen. Der Grund dafür ist wirklich, dass wir der Meinung sind, dass es keine weiteren Ergänzungen im Gesetz braucht.

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