Maier Thomas · Nationalrat · 2014-03-10
Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-10
Wortprotokoll
Die Frage, die Sie bei der Behandlung dieses Geschäftes beantworten müssen, ist eigentlich sehr einfach und ausschliesslich mit Ja oder Nein zu beantworten: Wollen Sie im Handel mit Bauprodukten mit der EU, im Speziellen mit unseren Nachbarländern, gleich lange Spiesse?
Als ich dieses Gesetz das erste Mal aufschlug, erschlug es mich beinahe: Da reihen sich Dutzende von nicht mehr enden wollenden Paragrafen aneinander. Im Vergleich dazu war die Vorgängerversion, trotz auch schon ein paar Seiten Umfang, rank und schlank. Mein erster Gedanke war: Müssen wir uns dies wirklich antun? Wollen Sie die eingangs erwähnte Frage aber mit Ja beantworten, so ist die Schlussfolgerung richtig: Ja, wir müssen.
Fakt ist, dass für den Bereich Bauprodukte die EU mit grossem Abstand der wichtigste Handelspartner der Schweiz ist. Allein im Jahre 2011 wurden Bauprodukte aus der EU im Wert von 5,3 Milliarden Franken importiert und Bauprodukte für 2,4 Milliarden Franken exportiert. Gemessen am Gesamthandel mit Bauprodukten macht dies 90 respektive 81 Prozent des Handelsvolumens aus. Aus diesem Grund wurde mit der EU darüber verhandelt, den Bereich Bauprodukte in das bilaterale Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit einzubeziehen. Dieses sogenannte MRA dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen und schafft für Schweizer Unternehmer, die am europäischen Binnenmarkt teilnehmen wollen, gleich lange Spiesse.
Seit dem letzten Jahr gibt es nun eine neue europäische Bauprodukteverordnung zur Umsetzung. Mit dieser ist die Gleichwertigkeit der technischen Vorschriften der Schweiz für Bauprodukte nicht mehr gegeben. Diese Gleichwertigkeit ist jedoch eine Voraussetzung für den Fortbestand des einfachen gegenseitigen Marktzugangs. Damit die Vorteile dieses Abkommens für die Schweizer Volkswirtschaft also erhalten bleiben und neue technische Handelshemmnisse vermieden werden können, braucht es diese Totalrevision. Auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass sich das Gesetz katastrophal liest und es eher den Charakter einer Verordnung hat, werden wir nicht darum herumkommen, hier Ja zu sagen.
Fakt ist auch, dass mit jeder Änderung, die vorgesehen wird, keine Konformität mehr besteht. In einem solchen Fall müssten wir neu verhandeln. Das Gesetz wurde in dieser Form von den Verantwortlichen der EU letztes Jahr genehmigt. Kommen wir mit neuen Forderungen, ist zu berücksichtigen, dass die EU an einem solchen Gesetz nicht unbedingt interessiert ist, die schweizerische Exportwirtschaft hingegen schon.
Wir von den Grünliberalen beantworten aus diesen Überlegungen die eingangs gestellte Frage klar mit Ja und lehnen in dem Sinne auch alle Minderheitsanträge ab.