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preparatory:AB 159254

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2014-03-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat verurteilt entschieden jede illegale nachrichtendienstliche Aktivität fremder Länder in der Schweiz. Er hat Anfang Dezember 2013 mit einer [PAGE 156] Ermächtigung an die Bundesanwaltschaft zur Ermittlung wegen Spionage seinen Willen bekräftigt, illegale nachrichtendienstliche Aktivitäten zu unterbinden, unabhängig davon, wer diese begeht. Er stellte in der Vergangenheit wiederholt fest, dass in der Schweiz verbotener Nachrichtendienst betrieben wird. Er wies auch mehrfach auf die gesetzlichen Lücken und die beschränkten Ressourcen im gegenwärtigen Abwehrdispositiv hin.

Das neue Nachrichtendienstgesetz, das dem Parlament am 19. Februar 2014 vom Bundesrat überwiesen wurde, wird die Möglichkeiten verbessern, Spionageaktivitäten frühzeitig zu erkennen. Der Bundesrat erachtet es weiterhin nicht als sinnvoll, die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten grundsätzlich zu suspendieren. Er genehmigt aber jährlich die Zusammenarbeit des Nachrichtendienstes des Bundes mit ausländischen Diensten und bringt diese der Geschäftsprüfungsdelegation zur Kenntnis.

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