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Berset Alain · Bundesrat · 2014-03-10

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2014-03-10

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Die Tarifstruktur Tarmed beruht massgeblich auf Datengrundlagen aus den Neunzigerjahren. Seit der Einführung im Jahre 2004 haben die Tarifpartner die Tarifstruktur Tarmed regelmässig punktuell angepasst. Der Bundesrat genehmigte jeweils die Anpassungen, d. h. einzig die revidierten Positionen. Der grösste Teil der Tarifstruktur blieb hingegen seit der Einführung unverändert. Der medizinische und technische Fortschritt hat indessen in vielen Fällen zu Veränderungen bei der Leistungserbringung geführt und neue Realitäten geschaffen. Die Tarifstruktur als Gesamtheit darf in der Folge als nicht mehr sachgerecht betrachtet werden.

Zur zweiten Frage: Es besteht also Konsens darüber, dass die Tarifstruktur an sich nicht mehr sachgerecht ist. Dabei geht es nicht nur um einzelne Positionen, sondern um die Bewertung der Tarifstruktur als Gesamtheit. In den letzten Jahren ist ein markanter Anstieg des Taxpunktvolumens der technischen Leistungen im Vergleich zu jenem der intellektuellen ärztlichen Leistungen zu beobachten. Daraus kann zu Recht abgeleitet werden, dass es insbesondere bei den technischen Leistungen Produktivitätsgewinne gegeben hat, welche aufgrund des Gebots der Wirtschaftlichkeit und der betriebswirtschaftlichen Bemessung zumindest teilweise zu kompensieren sind. [PAGE 155]