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Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-03-10

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-03-10

Wortprotokoll

Gewisse Ausländer werden in der Schweiz bei den Steuern eindeutig bevorteilt. Bekannt sind zum Beispiel die Pauschalbesteuerungen für reiche Ausländer, die oft nur einen Bruchteil dessen an Steuern zahlen, was sie bei einer ordentlichen Bemessung zu entrichten hätten. Ob diese Privilegierung weiter Bestand haben kann, wird das Schweizervolk bald in einer Volksabstimmung festlegen: Eine Volksinitiative für die Abschaffung dieser Steuerungerechtigkeit ist ja hängig.

Eine andere Kategorie von Begünstigten sind beruflich hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland, sogenannte Expatriates oder, kürzer, Expats. Sie kommen als Manager oder als Spezialisten in die Schweiz. Früher blieben sie meistens nur für eine kurze Zeit, heute weilen sie zum Teil über Jahre im Land. Sie können hohe Abzüge machen, zum Beispiel für teure Privatschulen für ihre Kinder oder für ihre Luxuswohnungen. Das können andere Steuerpflichtige nicht im gleichen Mass. Die vorliegende Motion verlangt deshalb, dass diese Begünstigungen aufgehoben werden. Die Expats profitieren wie alle von den staatlichen Angeboten und den Infrastrukturen. Sie sollen sich daher auch wie alle via Steuern an deren Finanzierung beteiligen.

Leider stellt sich der Bundesrat hinter die Steuervergünstigungen für diese sowieso schon privilegierte Bevölkerungsgruppe und lehnt die Motion ab. Grosse Teile der Schweizer Steuerpflichtigen können diese Ungleichbehandlung hier ebenso wenig verstehen wie die Privilegierung der reichen Ausländerinnen und Ausländer mit der Pauschalbesteuerung. Allerdings schreibt der Bundesrat in der Stellungnahme, dass die Voraussetzungen und Modalitäten für einzelne Abzüge überprüft werden sollen. Gut wäre, auch die Praxis der Bemessung in den Kantonen in die Abklärungen einzubeziehen; diese ist zum Teil sehr verschieden.

Was mit der Stellungnahme gemeint ist, erhellt ein Bericht des Bundesamtes für Justiz: Für manche der Bevorteilungen fehlen die Rechtsgrundlagen. Laut Bericht "kann die Einstufung der Aufwendungen für den Besuch einer fremdsprachigen Privatschule durch die minderjährigen Kinder und der Umzugskosten als Berufskosten in Zweifel gezogen werden". Problematisch ist auch, dass Beiträge der Arbeitgeber [PAGE 205] an die Kosten der Expats nicht als Einkommen gelten. Der Bericht des Bundesamtes für Justiz ortet daher Probleme bezüglich der Gleichbehandlung mit den schweizerischen Steuerpflichtigen in vergleichbarer Situation und bezüglich des Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Der Bericht ist im Dezember zwei Jahre alt geworden. Es wäre nunmehr an der Zeit, dass der Bundesrat die Konsequenzen zieht.

Manche Befürworter der Expat-Besteuerung betonen die wirtschaftspolitische Bedeutung der Massnahme. Sie befürchten, diese qualifizierten Arbeitskräfte könnten wegbleiben, wenn sie nicht steuerlich begünstigt würden. Nur zeigt eine Zuwanderungsstudie der OECD, dass der Einfluss der Steuern auf einen Migrationsentscheid eher gering ist. Das bedeutet: Die Begünstigung ist wirtschaftspolitisch unnötig, und ihre Aufhebung hätte kaum negative gesamtwirtschaftliche Auswirkungen.

Das wird namentlich bei US-Bürgern besonders klar, denn sie profitieren in aller Regel gar nicht von den Steuervergünstigungen: Die USA besteuern ihre Bürger auch dann, wenn sie im Ausland arbeiten und leben - für alle sichtbar geworden ist das mit Fatca. Was die Schweiz diesen US-Personen an Steuern schenkt, müssen sie in den USA als Steuern abliefern. Die Schweiz hat wegen der Bevorteilung der Expats mindere Steuererträge. Profiteur ist aber nicht der Expat, sondern der amerikanische Staat, der diese Differenz einstreichen kann.

Betroffen wären insgesamt etwa 200 000 bis 300 000 Expats. Genauere Zahlen konnte die Steuerverwaltung bislang nicht liefern. Klar ist, dass ein grosser Teil von ihnen US-Amerikaner sind. Die Darlegungen und die Zahlen zeigen: Es ist Zeit, mit dieser unsinnigen Steuerpraxis aufzuhören, und angesichts der grossen Zahl der Begünstigten ist offensichtlich, dass es um substanzielle Steuererträge geht. Diese stehen der Schweiz zu.

Bitte nehmen Sie die beiden Motionen an!