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preparatory:AB 15929

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-02

Wortprotokoll

Ich glaube, dazu muss man etwas sagen, weil es doch um einen Zahlungsrahmen von 300 Millionen Franken geht. Mit dem Zahlungsrahmen von 300 Millionen Franken soll der Bund einen Beitrag an die rasche Umsetzung der Behindertenanliegen im kostenintensiven Bereich des öffentlichen Verkehrs - es geht hier nur um den öffentlichen Verkehr - leisten. Das Bundesamt für Verkehr hat, gestützt auf eine Umfrage bei den Transportunternehmen, die Kosten für die Anpassungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs an die Bedürfnisse der Behinderten geschätzt. Es hat verschiedene Umsetzungsszenarien durchgerechnet. Es ist offensichtlich, dass eine sofortige Anpassung wesentlich teurer kommt als die Umsetzung in zehn oder zwanzig Jahren. Der Bundesrat ist zum Schluss gelangt, dass es eine zusätzliche finanzielle Hilfe von Bund und Kantonen braucht, um in naher Zukunft erste Erfolge verbuchen zu können. Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum, weil er keine Recht setzenden Bestimmungen enthält. Er tritt gleichzeitig mit dem Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Das setzt also voraus, dass dieses Gesetz vom Parlament und in einer allfälligen Volksabstimmung gutgeheissen wird.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, diesem Bundesbeschluss zuzustimmen.