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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-10

Wortprotokoll

Das bilaterale Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Algerien ist 2007 in Kraft getreten; dieses Abkommen bildet die Grundlage für die Identifikation und Rückführung algerischer Staatsangehöriger ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Trotz des gültigen Abkommens ist die Zusammenarbeit vor allem bezüglich der Identifikation unbefriedigend. Die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Algerien hat für den Bundesrat weiterhin höchste Priorität. Zu diesem Zweck wurde im letzten Jahr mit den algerischen Behörden vereinbart, erstmals zentrale Befragungen ausreisepflichtiger Personen durch Konsulatsmitarbeitende durchzuführen. Im Mai 2014 findet voraussichtlich ein weiteres Expertentreffen in Algerien statt. Die Zusammenarbeit bei den Rückführungen steht ferner immer auf der Traktandenliste bilateraler Treffen zwischen Algerien und der Schweiz. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich der Ausschuss für internationale Migrationszusammenarbeit regelmässig mit dem Thema befasst. Die schweizerische Botschaft in Algerien vertritt die entsprechenden Beschlüsse und Aufträge gegenüber den algerischen Behörden.