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Genner Ruth · Nationalrat · 2000-03-06

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2000-03-06

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir zuerst eine allgemeine Vorbemerkung. Grundsätzlich hat sich die grüne Fraktion in der ersten Lesung dieses Bundespersonalgesetzes für Neuerungen ausgesprochen. Wir haben auch der Aufhebung des Beamtenstatus zugestimmt, unter der Bedingung allerdings, dass ein griffiger Kündigungsschutz für die Bundesangestellten im Gesetz festgeschrieben wird.

Nach der Debatte des Ständerates stellen wir nun fest, dass die vom Nationalrat verabschiedete Fassung des Gesetzes - die bei verschiedenen Punkten, etwa den Aspekten Gleichstellung von Mann und Frau oder dreijährige Befristung von Kettenverträgen, ohnehin nicht der Auffassung der grünen Fraktion entsprach - nun zusätzlich verschlechtert worden ist. Die Angestelltenverbände sind mit dem Verlauf der Gesetzesdebatte nicht zufrieden; einmal mehr stellen wir eine eklatante Meinungsdifferenz zwischen Deutschschweiz und Romandie fest. Für die Angestellten des Bundes müssen wir uns auch besonders einsetzen, um ein Referendum - wie es bereits diskutiert wird - abzuwenden.

Zu Artikel 6: Wie Frau Thanei vorhin festgehalten hat, gab es nach Fassung des Bundesrates keinen Ansatz, nach dem für einzelne Fälle oder eine Gruppe von Fällen das Obligationenrecht gelten sollte. Im Herbst hat der Nationalrat hier den kleinen Finger gegeben; für einzelne Fälle wurde ein Fenster geöffnet. Im Ständerat wurde gleich die ganze Hand genommen und das Fenster so weit geöffnet, wie wir es nicht wollen. Es geht nicht an, dass ganze und besonders grosse Kategorien des Personals dem Obligationenrecht unterstellt werden. Dies nämlich würde das gesamte Bundespersonalgesetz aushöhlen und das Vertrauen in eine Neuregelung von Beginn weg schmälern, wenn nicht untergraben.

Die grüne Fraktion unterstützt deshalb die ursprüngliche Fassung des Nationalrates und damit den Antrag der Minderheit Vollmer, nach der Angestellte des Bundes dem Obligationenrecht nur in begründeten Fällen unterstellt werden dürfen.

Ich bitte Sie, die Anträge Scherer Marcel und Robbiani abzulehnen.