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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2014-05-06

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-05-06

Wortprotokoll

Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und einem politischen Mandat in Bern ist schon häufiger Thema von parlamentarischen Vorstössen in diesem Rat gewesen; der Vorredner hat sie erwähnt.

Mit der jetzigen Initiative möchte die Initiantin eine Überprüfung des Tagungsrhythmus veranlassen. Sie schlägt regelmässigere, dafür kürzere Sessionen und für die Beratung von Staatsrechnung und Voranschlag zusätzliche Sessionstage vor. Alle zwei Monate für zwei Wochen, das ist die konkretere Ausgestaltung dessen, was sich die Initiantin unter regelmässiger und kürzer vorstellt. Fairerweise muss man sagen, dass sie sich auch noch anderes vorstellen kann. Das war aber die konkrete Idee, mit der sie in der Kommission argumentierte.

Unbestritten in der Kommission war, dass sich die Tätigkeiten des Milizparlamentes und die Art und Weise, wie man sich organisiert, reist und die Vereinbarkeit mit Familie und Beruf gestaltet, immer wieder verändern. Die Begründung der Initiantin war - das hat sie jetzt ausgelassen -, dass mit einem anderen, mit einem kürzeren Sitzungsrhythmus die Qualität der parlamentarischen Entscheide gesteigert würde. Dieser Nachweis ist relativ schwierig zu erbringen; das würde nämlich, weitergedacht, heissen, dass die Entscheide dieser Sondersession, die nur eine Woche dauert, dreimal besser wären als die einer regulären Session. Das kann, glaube ich, auch die Initiantin nicht im Ernst gemeint haben.

Im Weiteren führt die Initiantin an, dass in der dritten Woche alle müde seien, das Parlament seinen Rhythmus gesteigert habe und die Erarbeitung des Sessionsprogramms zu grossen Schwierigkeiten führe. Ebenso führt sie die Debatte zum Steuerabkommen mit den USA aus der Sommersession 2013 an. Das ist meines Erachtens ein schwaches Argument, weil diese Verhandlungen nur deshalb unter einem solch enormen Zeitdruck waren, weil sie der Bundesrat gewünscht hatte.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass diese Argumente nicht genügen, um einen neuen Sitzungsmodus zu prüfen. Das Sessionsprogramm zum Beispiel ist stark vom Output der Kommissionen abhängig. Dieser ist höchst unregelmässig. Nehmen wir das Beispiel der Herbstsession 2013. Dort stand diesem Rat sehr viel Zeit zur Verfügung, pendente Vorstösse zu diskutieren und zu entscheiden. Wird die Arbeitslast zu gross, ist eine Sondersession möglich. Die Sondersession - man muss manchmal daran erinnern - ist eben nicht etwas Besonderes, wie der Name vielleicht nahelegen würde, sondern eine getrennte, gesonderte Sitzung des Nationalrates, über die er selber entscheiden kann. Hier hat der Nationalrat ein Instrument, um die übergrosse Geschäftslast, wenn es sie gibt, abtragen zu können.

Die Geschäftslast ist eigentlich im Nationalrat nicht wahnsinnig viel grösser als im Ständerat. Der Unterschied ist nur, wie wir diese Geschäfte behandeln, indem wir 200 und nicht 46 Personen sind. Und alle 200 beanspruchen ein legitimes Rederecht. Das macht die Sitzungen bei uns länger als im Ständerat. Die Debatte zur Lex USA war aus dem Grund eine besondere planerische Herausforderung, weil der Bundesrat entschieden hatte, die Vorlage dringlich zu behandeln, und sie unbedingt in beiden Räten in der gleichen Session behandelt haben wollte. Ich stimme der Initiantin zu, dass dies keine Sternstunde des Parlamentarismus war. Im Nachhinein sehen wir auch, dass der Antrag des Bundesrates auf dringliche Behandlung gar nicht nötig gewesen wäre.

Insbesondere die Parlamentarier mit langen Reisezeiten wiesen auf die Tatsache hin, dass eine Änderung des jetzigen Modus mit Nachteilen für sie verbunden wäre. Sie müssten noch mehr Zeit für Reisen aufwenden. Zudem ist allen Personen, die sich für ein Amt in Bern aufstellen lassen, in aller Klarheit bekannt, worauf sie sich einlassen, wenn sie kandidieren. Es gehört nach Erachten der Kommissionsmehrheit zur Selbstverantwortung jeder Person, vorgängig die Vereinbarkeit mit Arbeitgeber, Beruf und Familie zu klären und sich dann zu entscheiden, ob die Arbeit in Bern möglich ist oder nicht.

Es ist auch nicht so, dass alle Parlamentarier ganze drei Wochen weg sind. Viele können die Zeit am Montag und ab Donnerstagmittag in den ersten zwei Wochen nutzen, um die beruflichen Tätigkeiten auszuüben. Zudem hat sich auch [PAGE 667] die Berufswelt etwas verändert, sodass die Vereinbarkeit mit einem politischen Mandat einfacher geworden ist. Denken Sie nur an all das, was da vor Ihnen steht, nämlich die Laptops, und auch an die Tendenz zum Home-Office. Das erlaubt Ihnen, während Sie eigentlich hier parlamentarische Arbeit verrichten müssten, berufliche Arbeit zu machen. Das war vor dreissig Jahren vermutlich weniger der Fall.

Natürlich ist das, was wir hier machen - die Initiantin hat es angesprochen -, nicht gerade ein Musterbeispiel für eine sehr gute Work-Life-Balance, aber die politische Arbeit in Bern ist etwas vom wenigen in unserem Leben, das Sie und ich absolut freiwillig tun. So gibt es denn auch genügend Leute, die, wenn Sie oder ich genug davon haben, hintennach kommen und sich das auch antun wollen. Insofern müssen Sie das mit der Selbstverantwortung schon noch überdenken.

Die Kommissionsmehrheit ist im Übrigen der Überzeugung, dass es schwierig sein dürfte, einen neuen, besseren Modus zu finden, auf den sich hier alle wieder einigen könnten. Es gibt keinen Modus ohne Nachteile; und es gibt keinen Modus, der nur Vorteile hätte. In diesem Sinne leben wir vermutlich in der momentan besten aller möglichen parlamentarischen Welten. Die Kommissionsmehrheit hat denn auch befunden, daran vorläufig nichts ändern zu wollen.