Bäumle Martin · Nationalrat · 2014-05-06
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-05-06
Wortprotokoll
Worum geht es? Die parlamentarische Initiative Nordmann will die Bundesverfassung so ändern, dass das System der Vertretung und des Schutzes der Kantone in den Abstimmungen, die sowohl des Volks- als auch des Ständemehrs bedürfen, sowie die Zusammensetzung des Ständerates entsprechend den heutigen Verhältnissen wieder ins Gleichgewicht gebracht werden können.
Die Kommission hat festgestellt, dass man zwar ein Grundverständnis für das Anliegen des Vorstosses hat. Das Gewicht zwischen den kleinen und den grossen Kantonen hat [PAGE 671] sich in den letzten Jahrzehnten klar verschoben. In diesen Punkten hat die Kommission die Analyse von Herrn Nordmann nicht als falsch bezeichnet. Man kann aber nicht feststellen, dass diese real vorhandene Verzerrung zu einer markanten Verzerrung der Demokratie geführt hätte. Es handelt sich klar um Einzelfälle, aus denen sich kein Reformbedarf zulasten der kleinen Kantone ableiten lässt.
Insgesamt handelt es sich beim heutigen System um ein äusserst stabiles und austariertes System des Minderheitenschutzes. Die gleiche Berücksichtigung jedes einzelnen Kantons, unabhängig von seiner Grösse, bei der Berechnung des Ständemehrs und der Zusammensetzung des Ständerates stellt einen der zentralen Pfeiler des schweizerischen Föderalismus dar. Unser System ist nun einmal so ausgestaltet, dass die Minderheiten eher etwas mehr Rechte haben als die Mehrheiten. Das müssen gewichtige Kantone wie der Kanton Waadt oder der Kanton Zürich, aus dem z. B. ich stamme, respektieren. Aus Sicht der Mehrheit der Kommission besteht also kein Handlungsbedarf, diese Einzelfälle zum Anlass zu nehmen, ein gutaustariertes Grundsystem zu ändern.
Zudem: Der Initiant schlägt ja kein konkretes System vor, sondern erteilt nur einen Auftrag zur Suche nach einem neuen System. Diese Suche würde eher zu Unfrieden und Unruhe zwischen den Kantonen führen. Auf jeden Fall würde eine neue Lösung andere oder neue Verlierer schaffen. Es wäre z. B. sehr aufwendig, einen neuen Berechnungsmodus für das Ständemehr zu finden. Dies würde möglicherweise - ich komme noch zu einem Beispiel - kaum zu wesentlich anderen Resultaten führen. Wahrscheinlicher ist, dass gar keine Lösung gefunden würde, die letztlich hier in beiden Räten eine Mehrheit finden würde. Denken Sie daran, dass auch der Ständerat darüber entscheiden muss.
Ich möchte auf einige Zahlen hinweisen: Es gab bisher nur neun Verfassungsabstimmungen, die am Ständemehr allein gescheitert sind. Damit kann man nicht von einer besonderen Häufung oder von einem grossen Problem sprechen. Ausser in einem Fall handelte es sich im Übrigen um Abstimmungen, die sowieso extrem umstritten und knapp waren und bei denen auch nur ein knappes Volksmehr zustande kam. Es gibt auch die andere Seite: Es gibt auch drei Vorlagen, die trotz Ständemehr am Volksmehr gescheitert sind. Also: Das Verhältnis von 9 zu 3 ist auch nicht tragisch.
Ich habe einmal geschaut, wie es wäre, wenn wir ein Modell hätten, bei dem wir das Ständemehr und das Volksmehr bei so knapp verlaufenden Abstimmungen z. B. gewichten würden. Bei den neun erwähnten Abstimmungen würde genau in einem Fall ein Unterschied entstehen, und zwar bei der Abstimmung über den Konjunkturartikel vom 2. März 1975. Weil das Verhältnis der Stände 11 zu 11 war und ein Nein resultierte, wäre dort mit einer solchen Gewichtung tatsächlich ein anderes Resultat herausgekommen. In allen anderen Fällen wie Familienartikel, Energieartikel, die das Ganze ausgelöst haben, hätte sich nach diesem Modell, das wenig ändert und nicht an den Grundfesten rüttelt, gar nichts verändert. Da ist schon die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, für ein zu befürchtendes Nullresultat ein System zu suchen, das wahrscheinlich kaum zu finden ist und das, wenn es gefunden werden könnte, kaum mehrheitsfähig wäre.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission mit 13 zu 8 Stimmen, trotz Verständnis für das Anliegen, der parlamentarischen Initiative Nordmann keine Folge zu geben.