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Imoberdorf René · Ständerat · 2013-06-13

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-13

Wortprotokoll

Ich möchte noch ein paar Bemerkungen zu dieser Vorlage machen. Alpenkonvention, Landschaftskonvention, Berner Konvention und jetzt noch die Aarhus-Konvention - ich habe einfach den Eindruck, dass wir bei all diesen Konventionen langsam, aber sicher den Überblick verlieren. Es stellt sich natürlich schon die Frage, welchen Mehrwert diese Konventionen unserem Land bringen. Ich habe mir wirklich die Mühe gemacht und diese Konvention von vorne bis hinten gelesen, aber ich habe darin keinen Mehrwert für unser Land entdeckt, im Gegenteil.

Ich möchte zwei, drei Punkte anführen, warum ich der Meinung bin, dass man die Aarhus-Konvention nicht ratifizieren sollte.

Rund zehn neue Betriebsarten müssten der Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt werden. Das hat aus meiner Sicht eine Ausweitung der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Folge. Dann ist klar - es wurde auch schon gesagt -: All diese Konventionen haben auch Mehraufwand zur Folge, das kann man nicht wegdiskutieren. In diesem Fall betrifft es auch die Kantone, vor allem in Bezug auf die Datenerhebung.

Die Definition des Begriffs "Umweltinformationen" ist aus meiner Sicht zu weit gefasst, weshalb mit einem sprunghaften Anstieg der Anfragen zu rechnen ist. Der bürokratische Aufwand nimmt daher weiter zu.

Vielleicht in Klammern noch eine Bemerkung zur ganzen Datenerfasserei: Die Informatik erlaubt es natürlich, dass wir Daten zu Millionen und Milliarden erfassen. Was nachher mit diesen Daten geschieht, ist eine andere Frage. Die Problematik ist eben, ob man damit dann auch etwas bewirkt und was damit geschieht.

Weiter wird durch die Aarhus-Konvention der Zugang zum Rechtsweg im Umweltbereich ausgedehnt.

Ein letzter Punkt - ich will das doch noch einmal kurz anführen - ist die Geschichte mit dem Verbandsbeschwerderecht: Frau Bundesrätin, Sie haben im Nationalrat mehr oder weniger glaubhaft dargelegt, dass die ausländischen Umweltorganisationen im Inland nicht Beschwerde erheben könnten. Ich sehe das doch etwas anders: Es könnte durchaus sein, dass sich ausländische Umweltorganisationen aufgrund der Aarhus-Konvention legitimiert sehen, in der Schweiz zum Beispiel Beschwerde einreichen. Ich bin überzeugt, dass wir in vielen Bereichen ohne diese Konvention besser fahren und vor allem flexibler bleiben. Wir sollten vorsichtig sein, wenn es darum geht, Verträge zu ratifizieren, die latent internationales Recht in unser Bundes- und Kantonsrecht einfliessen lassen.

Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen.