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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2011-09-21

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-21

Wortprotokoll

Wäre ich Herr Grunder, würde ich nach dem Votum von Kollega Brunner auch von einem Déjà-vu sprechen, einem Déjà-vu aus der ehemaligen Fraktionsgemeinschaft, aus der Zeit, als Herr Grunder noch in derselben Fraktion wie Herr Brunner war.

Wir haben die Erde nicht von unseren Eltern geerbt, sondern von unseren Kindern zu Lehen. Das sagt eine alte indianische Weisheit, und sie ist durchaus geeignet als Überschrift für die heutige Debatte. Gesetzgebung im Bereich der Raumplanung ist für das eidgenössische Parlament etwas vom Schwierigsten und etwas vom Anspruchsvollsten überhaupt. Dafür gibt es natürlich Erklärungen, und zwar mehrere. Es gibt keine sektorale Politik und keinen sektoralen Politikbereich, der dermassen viele Interessenkonflikte in sich birgt. Mit der Raumplanungsgesetzgebung machen wir zugleich Siedlungs-, Agrar-, Verkehrs-, Entwicklungs-, Wirtschafts-, Naturschutz-, Forst-, Finanz- und Fiskalpolitik; diese Aufzählung ist nicht abschliessend, sie liesse sich fortsetzen. Zusätzlich haben wir noch die verfassungsmässigen Richtlinien des Föderalismus und der subsidiären Verantwortung von Bund, Kantonen und Gemeinden zu beachten. Gerade in der Raumordnung sind diese in unserem Land ausgeprägt. Wenn Sie jetzt die Fahne auf Ihrem Tisch betrachten, dann können Sie mit der Analyse, die ich jetzt gemacht habe, vermutlich durchaus einiggehen.

Der Bundesrat war gut beraten, als er zur Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur" einen Gegenvorschlag ausarbeitete. Der Ständerat hat diesen Gegenvorschlag mit dem Element der Mehrwertabgabe angereichert. Diese Mehrwertabgabe hat dann auch die vorberatende Kommission unseres Rates mehr als ein halbes Jahr beschäftigt, weil nach der ständerätlichen Vorberatung und der ständerätlichen Debatte längst nicht alle relevanten rechtlichen und politischen Fragen beantwortet waren. Der Ständerat hat denn auch explizit festgehalten, dass sich unser Rat damit noch detaillierter auseinandersetzen solle.

Nach der einhelligen Meinung der Fiskalrechtsgelehrten ist eine Mehrwertabgabe keine Steuer. Uneinig sind sie sich aber darin, ob es sich bei der Mehrwertabgabe um eine Pauschalabgabe handelt. Die Professoren Häfelin, Müller und Uhlmann sagen, es sei eine Abgabe eigener Natur. Wenn die Mehrwertabgabe aber eine Abgabe eigener Natur ist, was ist sie denn genau? Erfinden wir damit etwas Neues? Genau diese Fragen mussten wir abklären. Die UREK-NR hat Professor Müller angefragt, und dieser hat es sich nicht leicht gemacht. Professor Müller kommt zum Schluss, dass die Mehrwertabgabe Elemente einer Gemengesteuer sowie einer kostenunabhängigen Kausalabgabe aufweise, jedoch auch als besondere Abgabeart betrachtet werden könne. Herr Müller hat also schon drei verschiedene Rechtsbegriffe gebraucht, um überhaupt die Rechtsnatur zu definieren.

Unsere Fraktion wird sich in der Detailberatung zu den einzelnen Anträgen zur Mehrwertabgabe äussern. Wir sind aber der Meinung, dass hier Handlungsbedarf besteht und wir unbedingt eine Differenz zum Ständerat schaffen sollten, denn das Ganze ist nicht ausgegoren. Professor Müller hat beispielsweise auch festgestellt, dass die Verfassungsmässigkeit in Bezug auf die Verwendung und Zweckbindung nicht gegeben sei.

Zum Rückweisungsantrag der BDP-Fraktion: Dieser Antrag ist gut gemeint, denn Herr Grunder spricht mit seinem Rückweisungsantrag natürlich etwas aus, was uns alle bewegt. Wir sind immer noch auf der Suche nach der Quadratur des Kreises. Aber, Herr Grunder, ich glaube, wir finden sie nicht, und weil bei einem Gegenvorschlag auch Fristen einzuhalten sind, erachten wir Ihren Antrag, obwohl er, wie gesagt, gut gemeint ist, als nicht zweckmässig.

Ich bitte Sie, einzutreten und den Antrag der BDP-Fraktion abzulehnen.

[VS]