Scherer Marcel · Nationalrat · 2000-03-06
Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-06
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Sinn des Ausräumens von Differenzen, bei Artikel 6 Absatz 5 der ständerätlichen Fassung zuzustimmen.
Begründung: Die Mehrheit der SPK des Nationalrates wollte mit der Formulierung "Der Bundesrat kann in begründeten Fällen bestimmte Personalkategorien dem OR unterstellen" quasi eine Ausnahmeregelung herbeiführen, indem man nun von Einzelfällen spricht. Dies würde sich sehr restriktiv auswirken; ich zitiere dazu Herrn Bundesrat Villiger: "Es wäre abwegig, wenn für irgendeinen Programmierer, den man anders nicht einstellen kann, der Bundesrat seine Bewilligung erteilen müsste."
Herr Vollmer tut so, als ob das OR etwas Schlechtes wäre. Die Fassung des Nationalrates würde eindeutig hinter die heute vorhandenen Möglichkeiten zurückgehen. Es kann doch nicht im Sinne einer Modernisierung des Personalrechtes sein, dass der Bund bei seiner Regelung eine unflexiblere Lösung anstrebt als das, was in den Betrieben der Post und der SBB bereits praktiziert wird.
Übernehmen wir also die ständerätliche Fassung von Artikel 6 Absatz 5, die wie folgt lautet: "Der Bundesrat kann bestimmte Personalkategorien dem OR unterstellen, namentlich Aushilfspersonal, Praktikanten und im Ausland rekrutiertes und angestelltes Personal". Diese Formulierung ist eine Spur offener, trägt dem Anliegen der Post und der SBB Rechnung, jenen Staatsbetrieben, die mit sehr vielen Aushilfsarbeitern rechnen. Im Weiteren - und das ist das wichtigste Argument - ist diese Formulierung klar in der Anwendung.
Ich bitte Sie, meinem Antrag im Sinne einer klaren, aber auch flexibleren Anwendung des Bundespersonalgesetzes zuzustimmen.