Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-09-21
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-09-21
Wortprotokoll
Der Antrag will dem Bundesrat die Kompetenz geben, in einer ausserordentlichen Lage nach Konsultation mit der Nationalbank den Banken vorübergehend Vorschriften über das Zinsgeschäft zu machen. Ein möglicher Anwendungsfall wäre die Gefahr einer Immobilienblase, ein anderer die Einführung von Negativzinsen. Was wir als Vorteil anschauen: Mit dem Antrag mischen wir uns nicht in die Belange der Nationalbank ein, sie bleibt unabhängig. Die Politik bekommt aber ein Instrument in die Hände, mit dem sie quasi von der anderen Seite her in dieselbe Richtung arbeiten kann.
Wir wissen, die Meinungen über die Wirksamkeit von Negativzinsen und ihre Anwendung in den Siebzigerjahren gehen auseinander. Es gibt befürwortende Stimmen, und es gibt solche, die nichts oder wenig davon halten, weil sie ihre Wirksamkeit bezweifeln. Die skeptischen Stimmen verweisen vor allem darauf, dass ein Grossteil des Geschäfts im Ausland abgewickelt wird und von dieser Massnahme kaum berührt werden könnte. Es gibt aber auch gegenteilige Stimmen. Kaum jemand bestreitet, dass das Mittel psychologisch wirksam ist. Tatsache ist, dass im Bankengeschäft generell und in der Spekulation im Besonderen zwar harte Fakten zählen, aber nicht nur! Auch subjektive Faktoren spielen eine Rolle, und von daher kann es nicht erstaunen, dass auch SNB-Präsident Philipp Hildebrand vor der Kommission ausführte, dass die SNB im heutigen Zeitpunkt keine Massnahmen von vornherein ausschliessen würde. Wir sind vollends davon überzeugt, dass dieses Instrument bestens geeignet ist, dass der Bundesrat und die SNB Schulter an Schulter gegen die Spekulation vorgehen können.
Die Frankenstärke ist nicht nur eine Frage des sicheren Hafens und seriöser Investoren. Ein guter Teil der momentanen Krise ist von kurzfristig interessierten Spekulanten verursacht. Wir Grünen wollen, dass der Bundesrat aktiv dagegen vorgeht. Das hat er bis zum heutigen Tag nicht gemacht – weder im Rahmen der Vorlage "Too big to fail" noch in der hier diskutierten Vorlage zur Bekämpfung der Stärke des Frankens. Wenn es um das volkswirtschaftliche Interesse geht, also um das, was uns alle betrifft, nicht nur einzelne Firmen, muss der Staat handeln können. In den Kommissionshearings haben auch die Vertreter der Organisationen der Arbeitswelt angedeutet, dass man in die Richtung der Erhebung von Negativzinsen gehen könnte.
Der Antrag ist moderat. Er gibt dem Bundesrat eine Kompetenz, es wird nichts Definitives verlangt. Die Massnahme ist auf ausserordentliche Situationen beschränkt und soll vorübergehend sein. In diesem Sinne ist der Antrag auch verhältnismässig.
Abschliessend noch das: Kollege Rechsteiner hat gestern Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf gefragt, ob es für diese Kompetenz eine Rechtsgrundlage brauche. Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat dies ausdrücklich bestätigt.
In diesem Sinne bitten wir Sie, unseren Antrag anzunehmen.