AB 159724
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-21
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit Carobbio Guscetti, ins schweizerische Arbeitsrecht den Grundsatz aufzunehmen, dass der Lohn dem Arbeitnehmer, der Arbeitnehmerin in gesetzlicher Währung auszurichten ist. Das heisst, Schweizer Arbeitnehmerinnen und Schweizer Arbeitnehmer sollen und müssen die Löhne in Schweizerfranken erhalten. Dies betrifft alle Arbeitnehmenden mit Arbeitsverträgen in der Schweiz, also auch ausländische Staatsangehörige, auch Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Rechtssicherheit haben, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen ebenso Planungssicherheit, wie sie zu Recht auch immer wieder für die Unternehmen gefordert wird.
Wieso ist diese Sache jetzt so eminent wichtig geworden? Es hat in meinem Kanton, einem Binnenkanton, angefangen: Im Emmental ist eine Unternehmung dazu übergegangen, ihrem zu 100 Prozent schweizerischen Personal die Löhne in Euro auszurichten. Das geht nicht an, weder in Binnengebieten noch im grenznahen Gebiet noch bezüglich Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Mit dem Freizügigkeitsabkommen und den flankierenden Massnahmen haben wir Grundlagen; wir haben das Diskriminierungsverbot auf der einen Seite, und wir haben den Gleichbehandlungsgrundsatz auf der anderen Seite.
Es geht jetzt überhaupt nicht an - da möchte ich wirklich an Herrn Bundesrat Schneider-Ammann appellieren -, diese Frage an die Gerichte zu delegieren. Ich sage das hier als langjährig praktizierende Anwältin. Die Delegation an Gerichte bewirkt langdauernde arbeitsrechtliche Verfahren. Die Minderheit wehrt sich dagegen, dass jetzt den einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sogar noch Gerichtsverfahren aufgehalst werden und sie sogar noch die Beweislast tragen müssen; das haben sie nicht verdient. Sie haben es überhaupt nicht verdient, dass sie für die Krise, die wir erleben, finanziell oder anderswie die Zeche bezahlen müssen.
Arbeitsrechtsexperten wie Professor Geiser von der Universität St. Gallen sind sich eigentlich einig, dass solche Vorfälle - Löhne, die in der Schweiz in Euro ausbezahlt oder an den Eurokurs angebunden werden - dem Diskriminierungsverbot der bilateralen Verträge widersprechen. Ebenso äussern sich Vertreter des Grenzgänger-Informations-Verbands im Raum Basel, beispielsweise der Präsident der oberelsässischen Grenzgängervereinigung. Die Schäden sind sichtbar, der Druck auf die Löhne, also das Lohndumping, nimmt zu. In unsicheren Zeiten wird es noch mehr zunehmen.
Bitte unterstützen Sie diese Minderheit! Bitte geben Sie allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Schweiz heute im Schweizer Arbeitsrecht Rechtssicherheit und Planungssicherheit, damit sie heute und in Zukunft ihren Lohn in Schweizerfranken verdienen können! Denn sie alle verdienen es.