Bäumle Martin · Nationalrat · 2011-09-20
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-20
Wortprotokoll
Wir behandeln hier nun die Revision des ersten Gesetzes. Ich gehe davon aus, dass die weiteren Abstimmungen wahrscheinlich ähnlich verlaufen werden wie die soeben durchgeführten.
Das Thema bei diesem Gesetz ist Förderung von Forschung und Innovation. Es geht darum, Forscherinnen und Forschern, die im Ausland tätig sind und die vom Wechselkursrisiko betroffen sind, die Möglichkeit zu geben, eine Abfederung zu erhalten. Konkret sollen sie ein Gesuch einreichen können, wenn, gestützt auf die Währungsentwicklungen im Jahr 2011, ein ausserordentlicher Wechselkursverlust erfolgt ist, und zwar dann, wenn dieser Verlust kaufkraftbereinigt mehr als 15 Prozent ausmacht. Es kann nur eine Institution pro Bereich berücksichtigt werden; das Geld kann an Forscher und an Institutionen gehen. Die Gesuche müssen bis zum 30. Oktober 2011 eingereicht werden. Das Staatssekretariat beurteilt, ob die Wechselkursverluste wirklich entstanden sind und ob bei Vertragsabschluss allfällige Risikoabsicherungen getätigt worden sind. Die Mittel bzw. der Ausgleichsbeitrag soll dann nach Abzug des Schwellenwertes bis zum 20. Dezember 2011 ausbezahlt werden.
Na schön und gut, wunderbar, wenn wir die Forscher unterstützen wollen, ich habe volles Verständnis dafür! Ich muss meine Interessenbindung offenlegen: Wir haben auch schon im Euroraum offeriert, zu Kursen von über Fr. 1.60, und wir mussten dann bei der Abrechnung mit Fr. 1.45 leben - das ist Unternehmerrisiko, das ist Forscherrisiko. Die Administration, die wir hier bis Ende Jahr aufziehen, um diese Massnahme umzusetzen, die Kontrollen, die wir durchführen müssen, und die Gesuche, die die Forscher selber einreichen müssen - all das ist fragwürdig. Ich mache zwei, drei Rechenbeispiele: Mitte 2010 lag der Euro bei Fr. 1.35, abzüglich der 15 Prozent ist das weniger als Fr. 1.20, das heisst, die Forscher haben gar kein Recht zur Einreichung eines Gesuches, wenn sie ihren Vertrag in diesem Zeitraum abgeschlossen haben. Anfang 2010 lag der Euro bei rund Fr. 1.45, nach Abzug der 15 Prozent - immer ohne die Kaufkraftbereinigung, die ja auch noch geschätzt werden müsste - somit bei Fr. 1.22, also 2 Rappen über dem aktuellen Kurs. Sie sehen, was das für die Forschenden heisst, die ihre Verträge Anfang 2010 abgeschlossen haben. Gehen wir ins Jahr 2009 zurück: Der Mittelwert lag bei Fr. 1.48; ziehen wir 15 Prozent ab, ergibt das einen Kurs von Fr. 1.25. Der Kurs ist jetzt bei Fr. 1.20, fünf Rappen tiefer. Für diese Differenz wollen Sie ein Gesetz einführen, liebe FDP, um Forscherinnen und Forscher zu unterstützen? Das ist administrativer und inhaltlicher Unsinn.
Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Minderheit zu folgen und diese Gesetzesänderung nicht vorzunehmen. Es gibt am Schluss mehr Aufwand für die Forscher, um diese Gesuche einzureichen, und für die Verwaltung, um sie zu prüfen, als dass den Forschern damit effektiv geholfen würde. Die Forscher setzen ihre Zeit gescheiter dafür ein, ihre Forschungsarbeiten konsequent umzusetzen und abzuschliessen, statt [PAGE 1538] für ein paar Rappen Gesuche zu schreiben, die der Bund prüfen muss.
Besten Dank, dass Sie dem Antrag der Minderheit folgen.