Brändli Christoffel · Ständerat · 2001-10-03
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-03
Wortprotokoll
Ich weiss nicht, ob jetzt mit der Äusserung von Frau Spoerry die Offenlegung meiner Interessenbindung bereits erfolgt ist. Ich bin also Präsident von Santésuisse.
Ich möchte doch noch einige Bemerkungen anbringen: Seit der Einführung des KVG sind die Ausgaben für Behandlung und Pflege in der obligatorischen Krankenversicherung um mehr als einen Viertel auf bald 16 Milliarden Franken gestiegen. Weit und breit ist keine Entspannung an der Kostenfront in Sicht. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in unserem Land pro Jahr rund 300 Arztpraxen mehr haben. Jede zusätzliche Praxis verursacht Kosten in der Grössenordnung von rund einer halben Million Franken. Man muss sich natürlich die Frage stellen, wie wir das Problem mit dem System des Vertragszwanges, wie wir das heute praktizieren, in den Griff bekommen wollen. Es sei daran erinnert, dass dann auch die 2300 Ärzte aus EU-Ländern, die bereits jetzt in unseren Spitälern tätig sind, in der Schweiz eine Praxis eröffnen dürfen. Ich möchte dies als Beispiel anführen und damit auch deutlich machen, dass wir dieses Problem nicht länger vor uns herschieben dürfen. Wir müssen es behandeln, der Gesetzgeber ist gefordert.
Deshalb bitte ich Sie, den Rückweisungsanträgen nicht zuzustimmen.
Im ambulanten Bereich geht es zum einen darum, den weiteren Anstieg der Zahl der Arztpraxen zu verhindern. Zum anderen sind die Anreize für kostengünstiges und qualitätsorientiertes Arbeiten zu verstärken. Dazu braucht es mehr Wettbewerb unter den Leistungserbringern. Das ist nur mit dem Wegfall des Vertragszwanges möglich. Es geht dabei nicht um einen schrankenlosen Wettbewerb, wie man das etwa den Ausführungen von Frau Berger hätte entnehmen können, vielmehr sind gesundheitspolitische und soziale Leitplanken gefragt. Dazu gehört, dass die Kantone die Versorgung sicherstellen, die Versicherer rasch und umfassend über die vertraglichen Leistungserbringer informieren und die Interessen der Patienten und Versicherten geschützt werden. Der Kommissionsentwurf trägt diesen Bedürfnissen Rechnung.
Weitere Rahmenbedingungen wie die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Behandlung werden im Hinblick auf die Wintersession noch präzisiert. Es ist ja so, dass die Kommission die Beratung dieses Teils des Artikels über den Kontrahierungszwang auf Intervention von Ärzteseite ausgesetzt hat. Man ist bereit, auf die Frage des Kontrahierungszwanges einzutreten, möchte aber noch Präzisierungen einbringen. Ich glaube, es ist ein gutes Signal, dass man am Schluss doch mit allen Partnern zusammen eine gute Lösung findet. Man kann natürlich, wenn wir jetzt vor diesen Gesprächen stehen, nicht hingehen und sagen, dass wir keine Aufhebung des Kontrahierungszwanges wollen, und diese Gespräche dann abbrechen. Also weisen Sie den Antrag Berger zurück, und geben Sie uns die Möglichkeit, die Arbeiten in der Kommission in diesem Sinne fortzusetzen.
Auch die Reform der Spitalfinanzierung ist sehr dringend. Die optimale Lösung - da teile ich die Meinungen und Ausführungen von Herrn Büttiker und Herrn Stähelin - wäre die monistische Finanzierung. Aber es ist so - wir haben das in der Kommission sehr eingehend diskutiert -, dass die Widerstände gegen eine direkte Einführung heute noch zu gross sind, ebenso die Probleme. Man muss dann auch über die Vertragsfreiheit in diesem Bereich diskutieren, man muss über die strukturellen Probleme diskutieren, und das lässt sich aufgrund der Meinung der Kommission nicht in einem Schritt tun. Herr Büttiker hat immerhin gesagt, ihm gehe es in erster Linie darum, ein Signal in Richtung Zweitrat zu setzen. Ich habe das so verstanden, dass wir jetzt seinen Rückweisungsantrag ablehnen müssen, weil es sonst eben kein Signal in Richtung Zweitrat ist. Er geht davon aus, dass unsere Vorlage dann in den Zweitrat kommt.
Der Antrag der Kommission bringt immerhin Ordnung und Übersicht in die kantonal unterschiedlichen Finanzierungssysteme und Beitragssätze. Er sorgt mit dem Übergang zur [PAGE 638] leistungsbezogenen Abgeltung dafür, dass die Spitalleistungen vermehrt nach wirtschaftlichen Grundsätzen erbracht werden. Er schafft gleich lange Spiesse für öffentliche und private Listenspitäler und gleiche Regeln für Versicherte mit und ohne Zusatzversicherung. Der neue Begriff "Basisservice" bringt zum Ausdruck, dass alle Versicherten die gleichen Grundleistungen zugute haben. Nur diese Grundleistungen werden von der öffentlichen Hand mitfinanziert. Es kann also keine Rede davon sein, dass künftig Privatbehandlungen subventioniert werden. Alles, was über die Basisleistungen hinausgeht, muss weiterhin vollständig aus der Zusatzversicherung bezahlt werden. Das entspricht übrigens genau der Auslegung des KVG durch das Eidgenössische Versicherungsgericht im Rahmen seines Entscheids vom Dezember 1997 zur ausserkantonalen Spitalfinanzierung.
Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zur Streichung des Begriffes "teilstationär". Wir verpflichten damit die Versicherer neu zur Mitfinanzierung der Investitionskosten. Der Bundesrat hatte diesen Begriff noch im Gesetz, und er hatte eine Kompensation vorgesehen. Mit der Streichung des Begriffes "teilstationär" fällt nun diese Entlastung weg. Ich muss darauf hinweisen, dass wir mit unserer Regelung eine Mehrbelastung der Prämienzahler im Spitalbereich haben werden. Bisher zahlten die Versicherer etwa 44 bis 45 Prozent, die Kantone 55 bis 56 Prozent, immer im Durchschnitt gerechnet. Wenn wir jetzt eine Lösung treffen, die die Kosten zu je 50 Prozent aufteilt, dann heisst das, dass zusätzlich 5 Prozent zulasten der Prämienzahler gehen. Es ist deshalb konsequent und richtig, dass die Kommission auch die Frage der Prämienverbilligung behandelt hat und das Prämienverbilligungssystem ausbauen möchte. Die Obergrenze für die Prämienbelastung der Haushalte ist, so meine ich, sozialpolitisch richtig und zum Ausgleich der Kostenverlagerung bei der Spitalfinanzierung nötig.
Man kann jetzt lange darüber diskutieren, ob die Kantone stärker oder weniger stark belastet werden, entscheidend sind die Kosten. Wir müssen die Frage beantworten: Was sollen die Prämienzahler bezahlen, und was sollen die öffentliche Hand bzw. der Steuerzahler leisten? Aus Sicht der Krankenversicherungen - ich wurde hier auf diese Frage angesprochen - ist der Ist-Zustand auch eine Lösung. Es bestehen ja einige Chancen, dass man diese Finanzierung jetzt auf dem Prozessweg durchsetzen könnte. Nun ist das aber nicht die Absicht der Krankenversicherungen - wir möchten miteinander vernünftige Kompromisse suchen. In der Tat finden Gespräche zwischen SDK und Versicherern statt, um zumindest jetzt, in der Übergangszeit, bis die Teilrevision des KVG in Kraft ist, eine Kompromisslösung zu finden, damit wir diesen Rechtsweg nicht weiter beschreiten - weil dies die ganze Diskussion natürlich auch belastet. Ich hoffe natürlich, dass wir hier zu Lösungen kommen. Weil die Gespräche durchaus in einer guten Atmosphäre geführt werden, nehme ich Artikel von einzelnen Regierungsräten also nicht so ernst. Ob man nach Inkrafttreten der Teilrevision des KVG nochmals einige Jahre dazugeben will - am Schluss haben wir dann Übergangszeiten von sechs, sieben Jahren -, das möchte ich im Moment offen lassen. Ich glaube, auch diese Frage müssen wir hier diskutieren. Ich möchte deshalb noch nicht sagen, die Lösung Stadler sei die optimale Lösung; ich habe aber gesagt, dass wir darüber zumindest diskutieren müssen.
Etwas Wichtiges möchte ich abschliessend noch sagen: Die vorliegende KVG-Revision ist ein Gesamtpaket, sie muss als Gesamtpaket behandelt und verabschiedet werden. Allfällige Kostenverlagerungen in einen Bereich müssen durch Entlastungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Es kann deshalb nicht sein, dass wir jetzt einzelne Elemente aus der Vorlage herausbrechen, die irgendeiner Gruppierung passen. Wir müssen ein ausgewogenes Paket schnüren; ich möchte Sie einfach bitten, diesen Gedanken immer im Kopf zu behalten. Denn wenn wir dieses Paket aufschnüren, dann wird das Ganze natürlich sehr wacklig, und dann müssen Positionen neu überdacht werden.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten die Rückweisungsanträge abzulehnen und den Anträgen der Kommission zu folgen.