Bieri Peter · Ständerat · 2013-03-19
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-19
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, dass ich einige verkehrs- und auch finanzpolitische Überlegungen zu dieser Motion anbringe. Der Bundesrat hat in seiner Antwort bereits recht gut dargelegt, welche Gefässe es für die Finanzierung von Strassen, speziell von Bergstrassen, gibt.
Kommen wir einmal zum NFA: Wir haben schon x-beliebige Diskussionen über den NFA geführt. Insbesondere die Geberkantone haben hier ihren Unwillen oder ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, und jedes Mal ist gesagt worden, wir würden jetzt nichts ändern. Beim NFA gibt es einen geografisch-topografischen und einen soziodemografischen Lastenausgleich. Auch hier gäbe es Verschiebungen, eher zugunsten des zweiten. Insbesondere die Bergkantone haben sich dagegen gewehrt, dass dort etwas verschoben wird. Sie haben die Meinung zum Ausdruck gebracht, man solle im Moment, bis der nächste Wirksamkeitsbericht vorhanden ist, nichts ändern.
Dann möchte ich doch darauf aufmerksam machen, dass es auch in der Vergangenheit neue Gefässe gegeben hat, welche die Berggebiete insbesondere im Bereich des Strassenbaus bevorzugen. Ich denke an die LSVA, welche zu einem Drittel an die Kantone geht. Artikel 85 Absatz 3 der Bundesverfassung hält Folgendes fest: "Die Kantone werden am Reinertrag beteiligt. Bei der Bemessung der Anteile sind die besonderen Auswirkungen der Abgabe in Berg- und Randgebieten zu berücksichtigen." Auch dort ist also ein spezielles Gefäss geschaffen worden, welches die Berggebiete berücksichtigt.
Ein weiteres Gefäss bildet der Infrastrukturfonds. Diesen Fonds brachten wir im Ständerat damals nur deshalb durch, weil wir bereit waren, 800 Millionen Franken, auf zwanzig Jahre verteilt, für die Bergstrassen zur Verfügung zu stellen. Auch das ist ein Spezialgefäss für die Berggebiete.
Ein weiterer, neuer Beschluss ist der Nationalstrassenbeschluss, gemäss welchem der Bund 376 Kilometer, die bis anhin in der Verantwortung der Kantone lagen, übernommen hat. Die Kantone sind damit um etwa 300 Millionen Franken entlastet worden. Um ein Beispiel dafür zu bringen, dass auch Bergstrassen dabei sind: Die ganze Julierstrasse ist neu eine Nationalstrasse. Der Kanton Graubünden wird damit um diese Kosten entlastet.
Es ist auch gesagt worden, man solle jetzt nach vorne schauen. Es ist richtig, dass der Bundesrat zurzeit daran ist, einen Strassenfonds zu kreieren, und Überlegungen anstellt, welche Strassen mit welchen Geldern wie in Zukunft finanziert werden sollen. Ich glaube, es ist falsch, wenn man angesichts der vielen bereits bestehenden Gefässe schon jetzt sagt, diese neue Aufgabe müsse dann dem Bund übertragen werden. Wir werden beim Strasseninfrastrukturfonds sehen, was wie bezahlt werden soll. Aber aufgrund der vielen schon bestehenden, vielleicht nicht immer ganz durchsichtigen Gefässe scheint es mir nicht angezeigt, bereits jetzt diesen Vorentscheid zu fällen, sosehr man durchaus Verständnis dafür haben kann, dass Passstrassen grosse Kosten verursachen. In dem Sinne meine ich, dass es falsch wäre, zum jetzigen Zeitpunkt einen solchen Vorentscheid zu fällen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen und zu warten, bis der Bundesrat mit seinem Vorschlag zu einem Strasseninfrastrukturfonds kommt.