Imoberdorf René · Ständerat · 2013-03-19
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-19
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft, "Haftung der Unternehmen für die Kosten der Altlastensanierung", gibt es noch eine Differenz bei Artikel 32dbis Absatz 3. Unsere Kommission hatte im Entwurf vorgesehen, dass die Veräusserung oder Teilung eines Grundstückes, auf dem sich ein im Kataster der belasteten Standorte eingetragener Standort befindet, der Bewilligung der kantonalen Behörde bedarf. In seiner Stellungnahme schlug [PAGE 233] der Bundesrat vor, "kantonale Behörde" durch "Behörde" zu ersetzen. Unser Rat beschloss am 13. Dezember 2012, der Kommission zu folgen und damit beim Begriff "kantonale Behörde" zu bleiben. Der Nationalrat sprach sich am 4. März, also in der laufenden Session, für die Version "Behörde" gemäss Antrag des Bundesrates aus.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Antrag des Bundesrates respektive dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen, weil im Bereich der belasteten Standorte die kantonalen Behörden nicht die alleinigen Ausführungsbehörden sind. Wenn wir die Kompetenz auf die kantonalen Behörden einschränken, könnte das zu Vollzugsproblemen führen.
Ich möchte Sie bitten, der Kommission zu folgen.