Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-10-04
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Das gewichtige Votum von Kollege Hofmann führt mich dazu, Ihnen doch noch einmal den Standpunkt darzulegen, den ich letztes Mal bereits zu skizzieren versucht habe und der meines Erachtens zeigt, dass diese Befürchtungen sehr ernst zu nehmen, aber letztlich unbegründet sind.
Worum geht es nach meinem Verständnis? Es geht darum, dass die Uno gebunden ist und uns das zusätzlich demonstriert. Diese beiden Voraussetzungen müssen nach meinem Verständnis erfüllt sein. Wenn wir so vorgehen, wie es der Bundesrat vorschlägt und wie es das Parlament von ihm erwartet, sind nach meinem Verständnis diese beiden Bedingungen erfüllt. Ich bitte Sie darum, sowohl der Empfehlung als morgen auch der Beitrittsvorlage zuzustimmen.
Es geht meines Erachtens nicht nur um eine politische Erklärung, sondern um eine völkerrechtlich klare Ausgangslage. Nach dem so genannten Estoppel-Prinzip - man kann auch sagen, nach dem völkerrechtlichen Vertrauensprinzip - ist diese Voraussetzung erfüllt. Der Grundgedanke dieses Prinzips besteht darin, dass ein Staat an Erwartungen gebunden ist, die er durch sein Verhalten geweckt hat und auf deren Erfüllung ein anderer Staat nach Treu und Glauben vertrauen konnte. Zu diesem Verhalten kann ein Handeln oder ein Nichthandeln zählen, wie sonst in der Rechtsordnung auch. Nach diesen Grundsätzen ist meiner Meinung nach die Uno klar gebunden, wenn die Schweiz diese Erklärung abgibt - die wir vom Bundesrat erwarten und die wir ja vor der Abstimmung noch einsehen und beurteilen können -, und zwar sowohl mit dem Beitrittsgesuch wie auch im Plenum der Uno-Vollversammlung. Wenn die Uno die Schweiz trotz dieser Erklärung aufnimmt, dann ist sie rechtlich gebunden. Dann ist sie völkerrechtlich verpflichtet, diese Voraussetzung einzuhalten, und wir können uns bei unserer Politik innerhalb der Uno auf diese Rechtsposition berufen. Das ist - insofern war die Formulierung in der Empfehlung durchaus korrekt - eine Anerkennung der schweizerischen Neutralität gemäss meinem Rechtssinn. Darum wünsche ich Herrn Hofmann eine unruhige Nacht.