Jans Beat · Nationalrat · 2013-09-17
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-17
Wortprotokoll
Angefangen hat alles mit viel Euphorie. Die Idee, mit Biomasse Fahrzeuge und Heizungen zu betreiben, führte weltweit zur starken Zunahme des Anbaus von Biomasse als Sprit- und Heizölrohstoff. Viele Länder begannen im Namen des Klimaschutzes, diese Produktion zu subventionieren oder zu fördern; die Nachfrage nahm global rasch zu. Doch bald zeigte sich die Schattenseite dieser Entwicklung: Der Zubau an Biomasse führte dazu, dass die Lebensmittelproduktion verdrängt wurde und sozial und ökologisch zweifelhafte Produkte auf den Markt kamen. Viele dieser Produkte sind mitnichten klimaneutral; sie haben zuweilen eine schlechtere Ökobilanz als fossile Treib- und Brennstoffe und wachsen auf ehemaligen Urwaldflächen. Diese Entwicklung, die ethisch verwerflich ist, hat dann auch in diesem Rat dazu geführt, dass vor sechs Jahren die ersten Vorstösse eingereicht wurden, die diesem Treiben auch aus Schweizer Sicht ein Ende setzen wollten.
Die Gesetzesrevision, die wir heute beraten, geht auf eine Kommissionsinitiative zurück. Parallel dazu wurden eingereicht die Petition 13.2031 von Swissaid, "Keine Agrotreibstoffe", und die Standesinitiative Luzern 09.315, die sich gegen die Verarbeitung von Grundnahrungsmitteln zu Treibstoff wendet. Beide wurden dann in der Kommission nach abschliessender Behandlung der Vorlage 09.499 ebenfalls beurteilt.
Die Kommission setzte zur Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative eine Subkommission ein und schickte dann einen Gesetzentwurf in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung fiel positiv aus; die Mehrheit - sprich 71 Prozent der Vernehmlassten - begrüsste diese Vorlage. Die Ihnen vorliegenden Reformvorschläge entsprechen weitgehend der Vorlage, die damals in die Vernehmlassung geschickt worden ist.
Der vorliegende Reformvorschlag verschärft das geltende Recht, namentlich das Mineralölsteuergesetz und das Umweltschutzgesetz, im folgenden Sinne: Ein wichtiges Element ist die Steuerbefreiung, wobei präzisiert wird, dass die Kriterien dahingehend erweitert werden, dass biogene Treibstoffe in der Schweiz von einer Steuererleichterung profitieren können. Zudem wird der Bundesrat ermächtigt, ein zusätzliches Kriterium einzuführen, das sicherstellt, dass die Produktion von biogenen Treibstoffen nicht zulasten der Ernährungssicherheit erfolgt, sobald sich dazu internationale Standards durchsetzen.
Es geht also um eine Präzisierung der Bestimmungen zur Befreiung von der Mineralölsteuer. Es ist immer noch möglich, biogene Treibstoffe von der Mineralölsteuer zu befreien, z. B. wenn es sich um biogene Abfälle handelt.
Das zweite Kernelement dieser Vorlage ist, dass der Bundesrat eine Zulassungspflicht festlegen kann, wenn in der Schweiz trotz dieser Besteuerungsregel ökologisch und sozial gesehen verwerfliche biogene Treib- und Brennstoffe in erheblichem Masse auf den Markt drängen sollten.
Die Mehrheit der Kommission bittet Sie, auf diese Vorlage, die in der Vernehmlassung grosse Unterstützung gefunden hat, einzutreten und ihr zuzustimmen. Es geht erstens um den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten: Wir wollen vermeiden, dass die Menschen beim Kauf vermeintlich klimaneutraler Produkte, die letztlich ökologisch und sozial verwerflich sind, über den Tisch gezogen werden. Zweitens geht es uns um die Ernährungssicherheit: Wir wollen, dass die Nahrungsmittel auf den Tellern, also bei den Menschen, und nicht in den Tanks landen. Das muss weltweit, auch bei uns in der Schweiz, ein Anliegen aller Landwirte sein. Ich bitte deshalb die Ratsmitglieder, die beim Landwirtschaftsgesetz für die Ernährungssouveränität eingestanden sind, dies auch hier zu tun. Schliesslich geht es darum zu vermeiden, dass das Roden von Urwäldern durch perverse wirtschaftliche Anreize weiter vorangetrieben wird. Das sind die drei Motive, hier Ja zu stimmen. Die Kommission hat den Entwurf am 8. April 2013 mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen und bittet Sie, dasselbe zu tun.
Der Petition 13.2031 von Swissaid gab sie mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen keine Folge. Der Standesinitiative Luzern 09.315 will sie ebenfalls keine Folge geben; dies entschied sie mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Parlamentsdienste haben mich gebeten, darauf hinzuweisen, dass jener Bericht einen Fehler enthält; dort heisst es "13 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung". Das kann aber nicht sein, es ist gar nicht möglich; es waren 13 zu 11 Stimmen. So oder so glaubt die Mehrheit der Kommission, dass diese beiden Anliegen - Petition und Standesinitiative - weitestgehend erfüllt sind, wenn wir die Reformvorschläge annehmen. Sie bittet Sie deshalb, diesen beiden von aussen eingereichten Vorstössen keine Folge zu geben.