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Fischer Roland · Nationalrat · 2013-09-25

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2013-09-25

Wortprotokoll

Mit der Immobilienbotschaft EFD 2013 beantragt der Bundesrat dem Parlament einerseits zwei Verpflichtungskredite: einen Verpflichtungskredit für zivile Bauten in der Höhe von 348 Millionen Franken und einen Verpflichtungskredit für die Zumiete für Meteo Schweiz in der Höhe von 30 Millionen Franken. Zum anderen beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit in der Höhe von 200 Millionen Franken für verschiedene Projekte unter 10 Millionen im Bereich der zivilen Bauten der Bundesverwaltung.

Der Verpflichtungskredit für zivile Bauten teilt sich in folgende Projekte auf: zum einen die Instandsetzung eines unserer Nachbargebäude, des Bundeshauses Nord, wo das Generalsekretariat des UVEK und die Direktion für Völkerrecht des EDA untergebracht sind. Das zweite Projekt ist die letzte Etappe der Altbausanierung des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich, die sogenannte Etappe C. Das dritte Projekt ist der Neubau der Zollanlage in Brig-Glis.

Der separate Verpflichtungskredit für die Zumiete für Meteo Schweiz hat folgenden Hintergrund: Gemäss Bundesrat hätte ja Meteo Schweiz ausgelagert und per 1. Januar 2014 in eine neue Anstalt des Bundes umgewandelt werden sollen. Im Hinblick auf dieses Datum wurde zwischen dem BBL und der Flughafen Zürich AG ein Mietvertrag abgeschlossen, der ab der Umwandlung von Meteo Schweiz generell die Zusammenarbeit betreffend Flächennutzung und Nutzung der Infrastruktur, insbesondere der Kommunikationsinfrastruktur, geregelt hätte. Der Vertrag wäre dann an die ausgelagerte Meteo Schweiz übergegangen. Das Parlament hat jedoch die Auslagerung abgelehnt, sodass dieser Mietvertrag somit beim BBL und beim Bund verbleibt.

Ihre Kommission hat die Botschaft des Bundesrates zuerst in den zuständigen Subkommissionen und anschliessend im Plenum vorberaten. Zur Diskussion Anlass gab insbesondere die Instandsetzung des Bundeshauses Nord, namentlich die Fragen bezüglich der Auflagen der Denkmalpflege sowie die Einhaltung der vom BBL definierten Normen und Standards zur Raumnutzung. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die Beachtung der denkmalpflegerischen Auflagen bei Gebäuden in der Stadt eine besondere Herausforderung darstellt. Auch können in der Zähringerstadt Bern aufgrund der engen Platzverhältnisse und der Auflagen der Denkmalpflege bereits bei der Installation der Baustelle Probleme entstehen. Ein gutes Einvernehmen mit der städtischen Denkmalpflege ist jedoch für eine erfolgreiche Sanierung unerlässlich. Die Kommission durfte befriedigt zur Kenntnis nehmen, dass es bei Projekten in der Stadt Bern trotz dieser Schwierigkeiten in den letzten Jahren keine Nachtragskredite oder Zeitverzögerungen gab.

Hinsichtlich der Raumstruktur war im Bundeshaus Nord geplant, im Obergeschoss Gruppenbüros einzurichten, dies nicht zuletzt, weil eine Kühlung und Belüftung in einer offenen Struktur einfacher ist als in einer Zellenstruktur. Dabei handelt es sich wohlgemerkt nicht um grosse Open-Space-Büros, wie sie z. B. bei den Grossbanken oft anzutreffen sind. Dennoch sind diese Gruppenbüros offenbar bei einzelnen Departementen nicht sehr beliebt, weshalb darauf verzichtet wurde. Die Mehrkosten werden jedoch den betreffenden Departementen verrechnet - hier im konkreten Fall dem EDA.

Das Bundesamt für Bauten und Logistik definiert Normen und Standards für die Raumnutzung. Die Kommission fordert deshalb vom BBL, dass es in den Projektdokumentationen für die zuständigen Subkommissionen in Zukunft Kennzahlen zur Raumnutzung und entsprechende Benchmark-Vergleiche mit der Privatwirtschaft zur Verfügung stellt. Ausserdem sollen auch die ETH und Armasuisse entsprechend angewiesen werden, für ihre Immobilien in Zukunft solche Kennzahlen zu präsentieren. Das BBL hat sich bereiterklärt, dieses Anliegen entgegenzunehmen und mit den entsprechenden Stellen der ETH und von Armasuisse Kontakt aufzunehmen. Zudem wird die Subkommission das Thema noch vertiefen.

Die Finanzkommission hat die Vorlage einstimmig gemäss dem Antrag des Bundesrates angenommen. Im Namen der Finanzkommission beantrage ich Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.

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