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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-03-06

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-03-06

Wortprotokoll

Natürlich ist es so, dass wir hier rechtsstaatliche Grundprinzipien anderen Prinzipien gegenüberstellen, aber ich denke, dass wir diese verfassungsrechtliche Diskussion geführt haben.

Natürlich ist es so, dass es inhaltlich nicht viel ändert, ob Sie diese oder jene Formulierung nehmen, also die Formulierung des Nationalrates und Ihrer Kommission oder die des Bundesrates. Aber es ist tatsächlich so: Wir werden ja beobachtet, es wird ja auch im Ausland gesehen, was für eine Anpassung wir hier machen. Bei den letzten Gesprächen mit Finanzverantwortlichen verschiedener Staaten, nicht zuletzt mit jenen von Frankreich und Indien, die das Peer Review zusammen mit anderen Staaten - darunter auch Singapur und Japan - machen und darüber entscheiden, ob wir in die Phase 2 kommen und diese bestehen können, sind wir darauf hingewiesen worden, dass diese Formulierung nicht vollständig dem Standard entspricht. Man hat unsere Formulierung laut infrage gestellt oder die Feststellung gemacht, dass wir damit gewisse Ausnahmen haben wollten von dem, was internationaler Standard sei. Die Erklärung, dass dasselbe wie im Standard gemeint sei, obwohl es anders formuliert sei, ist auch für Diplomaten relativ schwierig.

Wenn wir in der Formulierung leicht abweichen und sagen, dass das ja im Rahmen des Standards liege, und die andere Seite sagt, dass wir es aber anders formuliert hätten und somit eben etwas anderes wollten, weil wir sonst die gleiche Formulierung übernommen hätten, kommen wir wirklich in grosse Schwierigkeiten. Wenn Sie das gemäss Fassung des Nationalrates verabschieden, dann riskieren wir einfach, dass wir diese Frage irgendwann wieder vor uns haben. [PAGE 84]

Schauen Sie, das sind wirklich Detailfragen, das ist mir auch klar. Aber es macht uns jedes Mal wieder Schwierigkeiten. Wenn Sie es materiell anschauen, sehen Sie, dass sich ja eigentlich für den Betroffenen oder die Betroffene nichts ändert, ob nun ein "oder" oder ein "und" in der Bestimmung steht. Wir sagen von unserer Seite her Nein. Wir machen das sehr eng; wir haben ganz klare Kriterien, unter welchen Voraussetzungen überhaupt nicht notifiziert wird. Ich möchte Sie aber schon bitten, hier nicht ganz minim von einer Standardformulierung abzuweichen und damit wieder neue Felder aufzutun, nur um ein Zeichen zu setzen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die bundesrätliche Fassung annehmen und uns damit die unseligen Diskussionen mit denjenigen, die das Peer Review durchführen, nämlich den Peer-Review-Verantwortlichen von Frankreich, Indien usw., ersparen würden.