Eder Joachim · Ständerat · 2012-09-13
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-13
Wortprotokoll
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist ein gesamtschweizerisches Solidaritätswerk, das auch der Kanton Zug, den ich hier zusammen mit Peter Bieri vertrete, mitträgt. Anpassungen und Optimierungen sind allerdings dringend notwendig. Wegen den vorhandenen Schwächen stösst die grösste Föderalismusreform seit Bestehen des Bundesstaates zunehmend an ihre Grenzen. [PAGE 729] Wer dies nicht wahrhaben will, verkennt die Realität und läuft Gefahr, die Solidarität der Behörden, aber auch der Bevölkerung in den ressourcenstarken Kantonen, den sogenannten Geberkantonen also - gegenwärtig sind es Baselland, Basel-Stadt, Genf, Nidwalden, Schwyz, Waadt, Zug und Zürich -, zunehmend zu strapazieren und diese Solidarität dann letztlich gar zu verlieren. Dies wäre für den Zusammenhalt in unserem Land bedauerlich.
Gerade vor diesem Hintergrund habe ich Mühe mit den Erwägungen der Finanzkommission. Zwar wird Handlungsbedarf erkannt. Es wird gesagt: "Eine Mehrheit der Kommission erachtet das System ... als verbesserungsfähig." Es wird sogar grosses Verständnis für das Anliegen des Kantons Schwyz zum Ausdruck gebracht. Die Standesinitiative wird dann aber für "formell ungeeignet" erachtet und der Zeitpunkt als verfrüht dargestellt.
Diese und ähnliche Sätze höre und lese ich nicht das erste Mal. Sie wurden bereits bei der früheren Standesinitiative Zug betreffend Einführung einer Belastungsobergrenze (06.307) und bei weiteren parlamentarischen Vorstössen zum NFA - so u. a. von Kollega Alex Kuprecht - ins Feld geführt. In der Sommersession lehnte die Mehrheit dieses Rates mit dem Postulat Fetz 12.3162, "Für einen fairen NFA", sogar einen Prüfauftrag ab. Dasselbe Schicksal - Sie haben es von meinem Vorredner gerade gehört - widerfuhr im Zusammenhang mit der vorliegenden Standesinitiative einem entsprechenden Postulatsbegehren in der Kommission.
Dafür entschied die Finanzkommission, sich mit einem Schreiben an den Bundesrat, an die Konferenz der Kantonsregierungen und an die Finanzdirektorenkonferenz zu wenden, um sie zu bitten, bereits im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichtes die Optimierungswünsche der Kantone im Allgemeinen und jene der Geberkantone im Speziellen zu prüfen. Ich frage Sie: Ist es in unserem Staat wirklich der richtige Weg, einander Briefe hin und her zu schreiben, anstatt konkrete Schritte zu unternehmen und entsprechende Lösungen für die offensichtlichen Schwächen und Systemmängel zu suchen? Ist es politisch wirklich redlich, bei jedem Vorstoss auf später, auf den zweiten Wirksamkeitsbericht hinzuweisen, also laufend zu vertrösten, obwohl anerkannt wird, dass das NFA-System Anpassungen und Verbesserungen nötig hat?
Schauen wir kurz zurück: Der Bundesrat hat am 31. März 2010 den ersten Wirksamkeitsbericht publiziert. Bei der anschliessenden Aufarbeitung war das mehrfach deponierte Anliegen der Einführung einer Belastungsobergrenze nicht mehrheitsfähig. Analoges gilt für die Forderung der Einführung von Bezugsuntergrenzen oder die Berücksichtigung des Ausgabenverhaltens der Nehmerkantone. Sämtliche Interventionen der NFA-Geberkantone auf allen Ebenen nützten nichts. Ihre Anliegen werden konstant nicht oder zu wenig ernst genommen. Dies ist kaum erstaunlich, da die Nehmerkantone klar in der Überzahl sind. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben sowohl im National- als auch hier im Ständerat bisher immer konsequent gegen Anpassungen des NFA-Systems gestimmt. Wenn nicht ein Umdenken stattfindet und einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier bereit sind, über den grossen Schatten der Nehmerkantone zu springen, wird sich dies nicht ändern, Wirksamkeitsbericht 2015 hin oder her.
Dass ich diese Befürchtung wohl zu Recht äussere, zeigt die Behandlung des vorliegenden Optimierungsansatzes, "Erhöhung der Wirksamkeit des NFA-Ressourcenausgleichs durch Einführung einer neutralen Zone". Warum hier wieder drei Jahre vergehen müssen, bis konkret etwas unternommen wird, sehe ich beim besten Willen nicht ein. Es liegen bereits Berechnungen verschiedener Szenarien vor, Berechnungen, die aufzeigen, dass unter bestimmten Bedingungen mittels der Einführung einer neutralen Zone sowohl die NFA-Geberkantone entlastet werden als auch - und dies ist für einige möglicherweise eine neue Botschaft - die ressourcenschwächsten Nehmerkantone von mehr Beiträgen profitieren könnten.
Die vorliegende Standesinitiative des Kantons Schwyz bekennt sich zum NFA, setzt sich aber für Anpassungen ein. Die NFA-Mittel sollen wirksamer und zielgerichteter zur Verfügung gestellt werden, und zwar indem man die Schwächsten stärkt, indem man keine Mittel für sogenannt fast ressourcenstarke Kantone ausgibt und nach dem Grundsatz lebt: nur so viele Mittel umverteilen, wie dies für das Erreichen einer garantierten Mindestausstattung nötig ist.
Da ich diesen Ansatz als absolut prüfenswert erachte und nicht glaube, dass wir da mit fliegenden Fahnen untergehen, bitte ich Sie, der Standesinitiative Folge zu geben; ich habe diesbezüglich einen Antrag gestellt.
Für die Mitglieder der Finanzkommission und die Vertreterinnen und Vertreter der Nehmerkantone halte ich abschliessend Folgendes fest: Den NFA weiterzuentwickeln ist für mich ein Grundgebot der Zukunft - je früher, desto besser. Die Schmerzgrenze ist erreicht, und die Bevölkerung der Geberkantone gibt sich mit Beruhigungspillen nicht mehr zufrieden. Eine unveränderte Weiterführung des NFA-Systems, wie es heute besteht, wäre das Worst-Case-Szenario nicht nur für die ressourcenstarken Kantone, sondern, davon bin ich überzeugt, für die ganze Schweiz, welche ja von diesen unbestrittenen Lokomotiven unseres Landes - ich habe die Kantone aufgezählt - profitiert.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Standesinitiative Folge geben.