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Bieri Peter · Ständerat · 2012-09-13

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-13

Wortprotokoll

Wie Sie dem Bericht der Finanzkommission entnommen haben, ist die Ablehnung der Standesinitiative Schwyz brutal mit 10 zu 1 Stimmen zustande gekommen. Das ist auch leicht erklärbar, war von den elf Abstimmenden doch gerade einer aus einem Geberkanton. So ist also das Resultat erklärbar. Allein auf weiter Flur in der Kommission und demzufolge auch ordentlich ohne Illusionen - um nicht das Wort Frustrationen zu gebrauchen -, möchte ich hier doch einige Bemerkungen machen, zumal ich in der Finanzkommission den Eindruck gewann, dass schlicht keine Bereitschaft bestand, über eine durchaus valable Anpassung des Ausgleichssystems, wie sie der Kanton Schwyz hier vorschlägt, nur schon nachzudenken.

Hinzu kommt, dass das System der garantierten Mindestausstattung der ressourcenschwachen Kantone bei Einführung einer neutralen Zone für die Kantone im Bereich zwischen der Mindestausstattung einerseits und dem Durchschnitt von hundert Ressourcenindexpunkten andererseits ein durchaus fairer und deshalb auch vertieft zu bearbeitender Ansatz ist. Der Vorteil dieser Idee liegt denn nicht einfach nur in der Entlastung der Geberkantone, sondern in der stärkeren Ausgleichswirkung für die wirklich finanzschwachen Kantone, deren Mindestausstattung damit garantiert würde.

Der Finanzdirektor des Kantons Schwyz hat sich zum NFA bekannt, was übrigens die beiden Zuger Ständeräte bei der damaligen parlamentarischen Beratung auch getan haben, obwohl dies zu Hause im Kanton auf wenig Sympathie stiess und noch heute nicht ganz ausgestanden ist. Aber wir Zuger haben dies damals getan, weil wir uns damals offen gezeigt haben dafür, dass die zum Teil weniger aus mathematischen Berechnungen, sondern vielmehr aus politischen Überlegungen heraus entstandenen Parameter nach der Einführung des NFA aufgrund der Erkenntnisse in der praktischen Umsetzung angepasst und bei Bedarf nachjustiert würden. Wir haben als kleine, aber finanzstarke Geberkantone schon damals moniert, dass für uns die für vier Jahre festgelegten Ausgleichsbeiträge unerwartet rasant steigen könnten, wenn für grosse finanzstarke Kantone Lücken entstehen würden. Das heisst, wenn deren Ressourcen schwächer würden, dann müssten die übrigen Geberkantone diesen Ausfall ausgleichen.

Diese Art von Solidarhaftung von Geberkantonen führt dann zu Problemen, wenn ein grosser Kanton wie Zürich finanzschwächer wird und die übrigen Geberkantone diesen Ausfall auffangen müssen. Dies führt nun im Kanton Schwyz dazu, dass der Kanton trotz grosser Sparanstrengungen entweder von seinem Eigenkapital zehren muss oder die Steuern zu erhöhen hat. In meinem Kanton geht dies noch etwas besser. Der Vergleich zwischen der bei der Einführung des NFA berechneten Zahlung von 110 Millionen Franken und der heutigen Leistung von 275 Millionen Franken - das ist mehr als eine Verdoppelung - zeigt doch auf, dass der NFA für gewisse Kantone zu massiven zusätzlichen Belastungen führt, die nur mehr mit Sparanstrengungen oder Steuererhöhungen aufzufangen sind. Wenn Nachbarkantone hingehen und mit Steuerdumping Unternehmen abwerben, so führt dies auch in der Bevölkerung zu unschönen, aber durchaus verständlichen Reaktionen, die von den politisch Verantwortlichen nur mehr schwer zu erklären, geschweige denn zu rechtfertigen sind.

Der Finanzdirektor des Kantons Schwyz hat den Vorschlag geäussert, dass die Wirksamkeit des NFA erhöht werden könnte, wenn die Gelder zielgerichteter eingesetzt würden und wenn sich die Festlegung der Verteilsummen an gewisse Parameter halten würde. Es sei auch für die Budgetierung des Kantons Schwyz ausserordentlich schwierig, wenn sich, bei einem Budget von 1,2 Milliarden Franken im Jahr 2011, im Jahr 2012 die Summe der Ausgleichszahlungen auf einen Schlag um 26,5 Millionen Franken erhöhe und der Ausgleichsbeitrag über 12 Prozent des kantonalen Budgets ausmache.

In meinem Kanton beträgt der NFA-Beitrag über 20 Prozent des Budgets. Dieser Betrag ist in den letzten Jahren jeweils um über 10 Prozent pro Jahr gewachsen. Diese grossen Zahlen verdeutlichen, dass auch die sogenannt vermögenden Kantone diese NFA-Gelder nicht einfach aus der Portokasse bezahlen, sondern dass dieser Budgetposten einen der grössten überhaupt darstellt. Es wäre nicht mehr als korrekt, dass sich auch Vertreter der Nehmerkantone nicht einfach - ganz nach dem Mikado-Motto: Wenn ich mich nur ein wenig bewege, habe ich bereits verloren - jeder Änderung verschliessen würden.

Der moderate Vorschlag aus dem Kanton Schwyz hätte es zumindest verdient, dass man ihn nicht einfach unter den Tisch wischen, sondern ihn im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichtes vertieft prüfen würde. Aber ich bin mit dem Vorschlag, dies in einem Postulat zu formulieren, selber in die Minderheit versetzt worden, um nicht zu sagen alleingelassen worden. Ich schliesse mit dem Gedanken des früheren Präsidenten unserer Finanzkommission, Pankraz Freitag, der in der Finanzkommission immerhin anerkannt hat, dass die Interessen der Geberkantone ernst zu nehmen seien und längerfristig nur ein Konzept trage, das sich in einem vernünftigen Rahmen bewege. So bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichtes, dessen Aussage dannzumal nicht mehr mit der ungenügenden Zeitdauer relativiert werden kann, handfeste Verbesserungsvorschläge einbringen kann.

Ich habe hier keinen Minderheitsantrag eingereicht, und zwar aus Erfahrung, denn ich bin mir der Erfolgschancen auch im Ratsplenum sehr bewusst. Ich verzichte darauf, hier zwar stramm, aber nicht minder brutal unterzugehen.