Germann Hannes · Ständerat · 2012-09-13
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-13
Wortprotokoll
Herr Rechsteiner hat jetzt sehr stark die Vergangenheit beleuchtet. Es war auch ein riesiges Problem. Es ist vielleicht auch nicht alles geregelt worden, wie es hätte sein müssen, damit müssen wir leben. Wir müssen auch damit leben, dass man nicht jedes historische Unrecht ungeschehen machen kann. Meines Erachtens ist viel zentraler, dass bei den ganzen Enteignungen, die auch passiert sind - diese erfolgen ja nicht über Bankkonti, das passiert auf andere Weise -, viel grössere Vermögenswerte verlustig gehen als bei einem Bankkonto, auf dem es 500 oder 700 oder meinetwegen auch 1000 Franken hat.
Ich muss Ihnen auch Folgendes sagen: Wenn die Bank bei Bankkonti, die, wie es jetzt vorgesehen ist, 50 Jahre lang nachrichtenlos geführt werden, jährlich Spesen abrechnet, dann sind diese Konti ohnehin bald alle saldiert. Es ist einfach ein Problem mit diesen langen Fristen.
Ich will das Problem, das Herr Rechsteiner angesprochen hat, nicht in Abrede stellen. Es ist tatsächlich äusserst schwierig, hier den richtigen Weg zu finden. Die Subkommission der WAK des Nationalrates hat sich sehr intensiv mit dieser Problematik befasst. Ich glaube, Kollege Bischof war Mitglied dieser Subkommission. Man hat wirklich alle Eventualitäten abgewägt. Es ist dann Folgendes passiert, ich weiss nicht, ob es ein Betriebsunfall war oder ob es gewollt war: Man war sich im Nationalrat einig, dass die Fristen verlängert werden müssen, man ist hingegangen und hat die Frist logischerweise in Absatz 1 eingebracht. Demnach liquidieren Banken nachrichtenlose Vermögenswerte nach 50 Jahren, wenn sich vorgängig niemand gemeldet hat. Man muss nun sehen, dass zu dieser 50-jährigen Frist in Absatz 1 plötzlich die Variante hinzugekommen ist, aus verschiedenen Minderheitsanträgen zusammengemixt, die die 50 Jahre auch in Absatz 3 nochmals aufnimmt. Meiner Beurteilung nach ist das jetzt sozusagen doppelt berücksichtigt.
Herr Nationalrat Noser, der die Subkommission der WAK-NR präsidiert hat, hat das folgende Beispiel geschildert: "Die Bank hat 10 Jahre Zeit, um die Nachrichtenlosigkeit festzustellen." Also vergehen schon einmal zehn Jahre. "Danach hat sie 50 Jahre Zeit zu warten, mit Begründung, bis eine Liquidation beantragt werden kann. Dann gibt es ein 2-jähriges Liquidationsverfahren. Nach diesem 2-jährigen Liquidationsverfahren werden die Liquidationserlöse dem Bund übertragen. Der rechtmässige Eigentümer hat dann noch einmal während 50 Jahren die Möglichkeit, einen Anspruch gegenüber dem Bund geltend zu machen." (AB 2012 N 422) Herr Noser schliesst dann mit der Erkenntnis, dass das Verfahren, wie es jetzt vom Nationalrat vorgeschlagen wird, eigentlich eine absolute Verwirkungsfrist von 112 Jahren vorsieht.
Das ist doch recht aufwendig. Man muss sich einfach bewusst sein, was das für den Bund bedeutet: Der Bund müsste ja irgendwie eine zentrale Anlaufstelle mit Bankfachleuten und Juristen einrichten, die dann solche Anfragen auch entsprechend bearbeiten können. Die Prüfung solcher Ansprüche ist kompliziert, das ist klar; sie kostet sehr, sehr viel. Es ist also nicht ganz einfach, Unterlagen während [PAGE 719] 112 Jahren aufzubewahren, das ist doch sehr lange. Mir scheint, dass man bei diesem zweistufigen Verfahren überschossen hat: Man hat zuerst die lange Frist von 50 Jahren für die Banken genommen - heute ist es weniger, gut die Hälfte -, und nachher hat man dem Bund die Pflicht auferlegt, all diese Konti eben weiterzuführen, bis weitere 50 Jahre abgelaufen sind. Uns hat das einfach unverhältnismässig gedünkt. Man muss, wie gesagt, eben auch irgendwann einmal abschliessen können. Nicht jedes Unrecht kann auf ewig rückgängig gemacht werden.
Ich bitte Sie deshalb, hier masszuhalten und nicht zweimal 50 Jahre hineinzunehmen, sondern die auf 50 Jahre erhöhte Frist für Banken, und nachher fällt der Liquidationserlös an den Bund. So hat es der Bundesrat vorgesehen. Ich gehe davon aus, Frau Bundespräsidentin, dass man sich beim Bundesrat dieser Problematik und auch der historischen Dimension, die das ganze Geschäft belastet, durchaus bewusst war und auf diese Lösung gekommen ist, weil sie eben mehrheitsfähig ist. Wenn wir das verkomplizieren und über das Ziel hinausschiessen, glaube ich, dass es nicht gut herauskommt.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der einstimmigen WAK bzw. der Version des Bundesrates zu folgen.