Germann Hannes · Ständerat · 2012-09-13
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-13
Wortprotokoll
Hier geht es um die Liquidation von Vermögenswerten. Der Nationalrat hat hier die Version des Bundesrates präzisiert, so könnte man es sagen. Banken liquidieren nachrichtenlose Vermögenswerte nach 50 Jahren, wenn sich die berechtigte Person auf vorgängige Publikation hin nicht meldet. Schliesslich ist dann noch eine Schwelle von 100 Franken hineingenommen worden. Die Liquidation nachrichtenloser Vermögenswerte von höchstens 100 Franken kann ohne vorgängige Publikation erfolgen.
Nun haben wir uns damit befasst, was das bedeuten kann. Es ist mindestens ein Fall bekannt, der auf Kosten schliessen lässt, die eben diese Schwelle von 100 Franken wesentlich übersteigen. Der "Beobachter" hat einen Fall aus einer Zürcher Gemeinde aufgegriffen, bei dem die Gebühr dieser Gemeinde für einen Erbschein sich auf mehr als 5000 Franken belief. Das sind Grössenordnungen, mit denen man sich in speziellen Fällen eben anfreunden oder besser gesagt abfinden muss. Da finden wir 100 Franken doch an der untersten Grenze. Seitens der Schweizerischen Bankiervereinigung ist angeregt worden, dass man mindestens 1000 Franken einsetzen sollte. Nun, da müssen wir nicht die Banken fragen, aber vielleicht der Vernunft folgen. Aufwand und Ertrag sollen sich etwa die Waage halten. Wir haben uns dann salomonisch für 500 Franken entschieden als Untergrenze, unter der die Liquidation auch ohne vorgängige Publikation erfolgen kann. Dieser massvolle Vorschlag war und ist unbestritten.