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Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-12

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt. Sie hat sich insbesondere die Frage gestellt, ob mit der Einführung einer solchen Schwelle von 3 Prozent für die Meldepflicht beim Erwerb von Inhaberaktien die administrative Last der Gesellschaften, insbesondere bei kleineren Transaktionen, geschmälert werden könnte. In der Abwägung der Vor- und Nachteile ist die Kommission für Rechtsfragen zum Schluss gekommen, dass dieser durchaus berechtigte Antrag, eine Wesentlichkeitsgrenze einzuführen, eigentlich nicht viel bringt, und zwar aus folgenden Gründen: Inhaberaktien werden bekanntlich vorwiegend von KMU ausgegeben, und die Einführung eines Schwellenwertes von 3 Prozent brächte für eine Mehrheit dieser KMU kaum Vorteile, da diese häufig nur wenige Aktionäre haben und diese in der Regel schon mehr als 3 Prozent am Kapital halten. Dies bedeutet in der Praxis, dass bei einem Erwerb von Aktien der Aktionär in den meisten Fällen mehr als 3 Prozent des Kapitals oder der Stimmen halten wird. Er wird demnach in jedem Fall eine Transaktion melden müssen. Aus diesem Grund bedeutet die Einführung einer Schwelle von 3 Prozent im Vergleich mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelung nicht unbedingt eine Schmälerung der administrativen Last und namentlich der Kosten für KMU.

Es kommt noch eine zweite Überlegung dazu: Darüber hinaus ist eine Schwelle von 3 Prozent auch noch schwierig umzusetzen. Die Gesellschaft müsste nämlich jede Übertretung der Schwelle feststellen, was keine Schmälerung der administrativen Last für die Gesellschaft selber zur Folge hätte. Und schliesslich würde auch das Risiko der Verletzung von Meldepflichten tendenziell steigen, da auch die Aktionäre bei jedem Erwerb ausrechnen müssten, ob sie diese Schwelle erreicht haben oder nicht.

Alles in allem und nach Abwägung der Vor- und Nachteile ist die Kommission für Rechtsfragen zum Schluss gekommen, diese Wesentlichkeitsgrenze nicht aufzunehmen. Ich bitte Sie, hier der Kommission zu folgen.