Schmid Martin · Ständerat · 2014-03-12
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass der Präsident der Kommission für Rechtsfragen auf diese Bestimmung hingewiesen hat, denn sie hat aus meiner Sicht eben in der Tat eine grosse Konsequenz.
Ich möchte insbesondere all diejenigen, die Verwaltungsräte in einer Gesellschaft sind, welche Inhaberaktien herausgegeben hat und diese nicht umwandeln möchte, auf Absatz 4 hinweisen. Der Präsident hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Vermögensrechte des Aktionärs verwirkt werden, wenn die Meldung nicht erfolgt. Gleichzeitig wird in Zukunft, sofern diese Gesetzgebung in Kraft tritt, der Verwaltungsrat verpflichtet sein sicherzustellen, dass keine Aktionäre unter Verletzung der Meldepflichten ihre Rechte ausüben, sprich Dividenden beziehen können.
Im Nachgang zu unseren Beratungen in der Kommission für Rechtsfragen - es wurde darauf hingewiesen, dass diese zügig vorangegangen sind, um den Fahrplan einzuhalten -, hat Professor Lukas Glanzmann einen Artikel publiziert, in dem er darauf hinweist, dass es Sachverhaltsmomente gibt, beispielsweise bei einem Konkurs, bei welchen sich doch noch spezielle Rechtsfragen stellen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Der Verwaltungsrat einer Gesellschaft hat normalerweise Dividenden ausbezahlt, und ein Aktionär hat seine Meldepflichten nicht rechtzeitig wahrgenommen. Die Gesellschaft geht fünf Jahre später in Konkurs. Nun erkennt der Konkursverwalter, dass die Meldung nicht erfolgte, und macht rückwirkend Rechte geltend.
Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass man im Zweitrat und in dessen Kommission noch einmal genau anschauen sollte, ob hier die Rechtsfolgen richtig geregelt sind. Ich habe explizit keinen Antrag gestellt, weil ich meine, dass es eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Problem braucht. Aber die Auswirkungen - wir werden ja nochmals darauf zu sprechen kommen - sind aus meiner Sicht wirklich einschneidend, denn die Vermögensrechte entfallen, sofern eben diese Meldepflichten nicht erfüllt werden.